Die Thüringer Landesregierung plant eine Amnestie für Verstöße gegen Corona-Maßnahmen. Was auf den ersten Blick wie ein Schritt zur Versöhnung erscheint, wirft bei genauerer Betrachtung kritische Fragen auf.
Laut einem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion sollen Personen, die aufgrund von Verstößen gegen Corona-Verordnungen Bußgelder oder Verfahrenskosten tragen mussten, entschädigt werden. Das Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiStA) wurde hierzu angehört und veröffentlichte eine umfassende Stellungnahme .
KRiStA begrüßt grundsätzlich den Versuch, Unrecht aufzuarbeiten, kritisiert jedoch die einseitige Fokussierung auf finanzielle Aspekte. Viele Menschen litten unter den Maßnahmen, ohne gegen Vorschriften verstoßen zu haben – etwa durch soziale Isolation oder den Verlust von Angehörigen ohne Abschiedsmöglichkeit. Eine echte Aufarbeitung müsste auch dieses Leid anerkennen.
Zudem bemängelt KRiStA die fehlende Dokumentation der Entscheidungsprozesse während der Pandemie. Insbesondere bei der Maskenpflicht sei keine ausreichende Abwägung der Verhältnismäßigkeit erkennbar. Ohne transparente Aufarbeitung bestehe die Gefahr, dass ähnliche Maßnahmen in Zukunft erneut ohne ausreichende rechtliche Grundlage ergriffen werden.
Die geplante Amnestie könnte somit weniger ein Akt der Gerechtigkeit sein, sondern vielmehr ein Versuch, politische Verantwortung zu umgehen. Eine umfassende juristische und gesellschaftliche Aufarbeitung bleibt weiterhin aus.
Mehr Informationen und die vollständige Stellungnahme von KRiStA finden Sie hier: Corona-Amnestie in Thüringen?
Kommentare
3 Antworten zu „Corona-Amnestie in Thüringen – Ein Ablenkungsmanöver statt echter Aufarbeitung?“
… was bleibt, sind sich steigernde schäbige Versuche der feinen Herren der CDU/CSU, SPD und sonstiger Grün-Linken, dem vernichtenden Urteil wegen Amtsmissbrauchs bishin zur Anklage wegen fahrlässiger Tötung zu entgehen; lauter eindeutig Grundgesetz verletzende Aktionen (da kann man noch so viel daran herumschrauben!). Da wäre nicht nur politische Macht und Ansehen weg, sondern die komplette Karriere. Denn wer wollte schon etwas mit dann verurteilten Verbrechern zu tun haben? Aber da hat man heute wohl auch schon keine Berührungsängste mehr, s. von der Leyen und Lagarde!
Die gesamte nunmehr linksideologische Mischpoke hat sich in eine Sackgasse manövriert, die sich kaum ohne massiven Schaden öffnen wird. Das wäre dann Gerechtigkeit, wie ich es aus dem ‚alten Deutschland‘ kenne.
Nicht vergessen, auch Schäuble war ein wegen erwiesener Bestechlichkeit verurteilter Straftäter. Damals reichte eine popelige Summe aus, um einen CDU-Politiker zu kaufen. Ich meine, es wären ca 120.000 DM gewesen.
Er wurde Finanzminister, trotz der einschlägigen Vorstrafe.
Bewirb Dich mal als normaler, kleiner Buchhalter mit so einer Vorstrafe – keine Chance!
Ausgerechnet die AfD will HALBE SACHEN machen ? Man könnte natürlich argumentieren, dass eine Beschränkung auf die finanziellen Aspekte die Sache – erst einmal beschleunigen würde/könnte, da die Bußgelder teilweise heftig waren und viele Menschen an den Rand des finanziellen Kollapses gebracht hatten.
Trotzdem aber muss der Finger in die Wunde gelegt und eine tiefgründige Aufarbeitung zumindest MITverfolgt und vorangetrieben werden.
Von daher geht die Stellungnahme der kritischen Richter und Staatsanwälte in die richtige Richtung.