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Wer soll das bezahlen? Kindergrundsicherung – ein falsches Signal

Jedem Kind sollen monatlich 619 EURO Grundsicherung zur Verfügung stehen, dies fordert ein buntes „Bündnis Kindergrundsicherung“. Der Vorschlag liegt der Konferenz der Arbeits- und Sozialminister der Länder vor. Für die meisten Kindern erarbeiten die Eltern die Grundsicherung, so wie es das Grundgesetz auch vorsieht. Bei 2,8 Millionen Kindern soll der Staat die Grundsicherung leisten. „Wir halten eine Kindergrundsicherung in der Höhe für nicht finanzierbar, für zu hoch, für ein falsches Signal gegenüber Eltern und ungerecht gegenüber Unterhaltszahler/innen. Wer Kinderarmut bekämpfen will muss die Eltern in die Pflicht nehmen und Kinder direkt fördern mit Leistungen im Kindergarten, in der Schule, in der Ausbildung und im Studium“, fordert der ISUV-Vorsitzende, Rechtsanwalt Klaus Zimmer.

Wer soll das bezahlen?

Das Modell der Kindergrundsicherung kostet nach Eigenangaben des Bündnisses „gut das Zweieinhalbfache“ der jetzigen Kindergeldzahlungen. Das sind 110 Milliarden, andere Zahlen sprechen von 125 Milliarden. Finanziert werden soll das durch die üblichen Umverteilungsmaßnahmen: Abschaffung von Ehegattensplitting, Vermögenssteuer, Erbschaftssteuer, Börsenumsatzsteuer, Kinder-Soli. „Es sollen Leistungen generiert werden, die schon heute trotz Wirtschaftsboom nur durch erhebliche Schulden finanzierbar sind. Wie dann verfahren, wenn die Wirtschaft nicht boomt und die Leistungen zurückgefahren werden müssen?“, fragt ISUV-Pressesprecher Josef Linsler.

Parallele Förderung von Eltern und Kindern

Kinderarmut ist Elternarmut, Kinder sind deswegen arm, weil ihre Eltern nicht oder zu wenig arbeiten und nichts oder schlecht verdienen. „Das Füllhorn öffnen und den Eltern jeden Monat für jedes Kind 619 Euro zur Verfügung stellen, ist volkswirtschaftlich falsch, ändert nichts am Problem Chancengleichheit für alle Kinder. „Chancengleichheit stellt sich dann ein, wenn Kinder direkt gefördert werden, nicht wenn den Eltern pauschal eine Kinderprämie zur freien Verfügung monatlich überwiesen wird“, hebt ISUV-Pressesprecher Josef Linsler hervor. Alternativ fordert der Verband einen quantitativen und qualitativen Ausbau der Betreuung von der KITA bis zur Hausaufgabenbetreuung, Sachleistungen für arme Kinder – von gesundem Essen, Schulbedarf, soziale Teilhabe in Vereinen und Freizeiteinrichtungen bis hin zu Nachhilfe. „Das Ziel ist, jedem Kind ein Abschluss, der es ihm ermöglicht entsprechend seiner Begabung berufstätig zu sein“, hebt Linsler hervor.

Parallel muss die verpflichtende Berufstätigkeit von Müttern und Vätern gefördert und nachhaltig eingefordert werden. Hierfür gibt es viele flankierende Maßnahmen: Crashkurse für den Einstieg ins Berufsleben, Fortbildung, flexible Arbeitszeiten, Möglichkeiten für Home-Office. „Diese direkte parallele Förderung von Eltern und Kindern, Fordern und Fördern, das ist Sozialstaat, jeden Monat 619 EURO Kindergrundsicherung, das ist Wohlfahrtsstaat – und den sieht das Grundgesetz nicht vor“, stellt Linsler fest.

Ungleiche Behandlung von Kindern?

Das Bündnis kritisiert die ungleiche Behandlung von Kindern, „Besserverdienende“ – dazu wird eine breite Mittelschicht gerechnet – profitieren tatsächlich vordergründig mehr vom jetzigen System staatlicher Förderung aus Kinderfreibeträgen und Kindergeld. Was aber dabei untergeht, die „Besserverdienenden“ haben zuvor auch mehr an Steuern und Sozialabgaben gezahlt. „Man bekommt immer nur einen bestimmten Anteil von dem zurück, was vorher eingezahlt wurde. Es ist eine kleine Anerkennung des Staates an alle Eltern, die Unterhalt, Ausbildung, Studium und Betreuung selbst zahlen. Kinder- und Familienförderung muss sich auch in einem sozialstaatlichen Rahmen am Leistungsprinzip orientieren“, hebt Linsler hervor.

Grob ungerecht gegenüber Unterhaltspflichtigen

Die angestrebte Kindergrundsicherung ist grob ungerecht gegenüber Unterhaltszahlern/Innen. „Vielen von ihnen bleibt am Monatsende nur der Selbstbehalt, also 1080 EURO – und immer öfter wird der auch noch unterschritten“, kritisiert Pressesprecher Josef Linsler und fragt: „Wie kann es sein, dass nichtberufstätige Elternteile ständig Solidarität – mehr Geld von der Allgemeinheit – einfordern und breite Unterstützung finden, während voll berufstätigen Unterhaltszahlern/Innen diese Solidarität versagt wird? Sie zahlen die Kindergrundsicherung, sind voll berufstätig, werden vom Staat wie Ledige ohne Kinder besteuert und es bleibt oft nicht viel mehr als Hartz-IV-Empfängern.“ – Sie erhalten im Schnitt 840 EURO inklusive Mietkosten. Sie können 100 EURO hinzuverdienen, die nicht angerechnet werden. Weiterer Hinzuverdienst wird zu 20 Prozent auf die Leistungen angerechnet. „Soziale Unterschiede dürfen durch Sozialleistungen nicht so nivelliert werden, dass kein Anreiz mehr für Berufstätigkeit der Eltern besteht. Es kann nicht sein, dass man Familie gleichsam selbstverständlich auf Kosten der Steuerzahler/Innen installiert und lebt“, gibt Linsler zu Bedenken.

Wechselmodell fördert Berufstätigkeit der Ehe-maligen

Es ist gerade nach Trennung und Scheidung eine notwendige die Berufstätigkeit fördernde Struktur, wenn sich Eltern die Betreuung der Kinder teilen. „Wer Kinderarmut bekämpfen will, muss Eltern unterstützen, damit sie getrennt, aber gemeinsam erziehen. Gefördert wird gegenwärtig Alleinerziehen. Das ist nicht zielführend, denn mit Alleinerziehen kommen Betroffene nur ausnahmsweise aus der Armut. Dies zeigte jüngst die Bertelsmann-Studie“, stellt ISUV-Pressesprecher Josef Linsler fest. Laut Studie wachsen in Familien mit einem Elternteil beinahe alle Kinder (96 Prozent) in dauerhaften oder wiederkehrenden Armutslagen auf, wenn die Mutter nicht arbeitet. Bei stabiler Teilzeitbeschäftigung der Mutter sinkt der Anteil auf 20 Prozent, wobei weitere 40 Prozent der Kinder zumindest zeitweise Armutserfahrungen erleben. Arbeitet die Mutter über einen längeren Zeitraum Vollzeit, werden 16 Prozent der Kinder zeitweise mit Armut konfrontiert. In den meisten Fällen gelingt es aber, diese Erfahrung nicht dauerhaft werden zu lassen.


Quelle: isuv.de



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