Die deutsche Sprache ist gerettet: Das Deppenapostroph bleibt falsch

Entgegen der Behauptungen einiger Zeitungen ist das sogenannte „Deppenapostroph“ weiterhin nicht regelkonform. Das bedeutet, dass die Verwendung eines Apostrophs vor dem Genitiv-s oder Plural-s weiterhin falsch ist. Beispiele für die falsche Schreibweisen findet man zuhauf auf deppenapostroph.info.

Die einzige Ausnahme bildet der Genitiv eines Eigennamens, der Teil eines übergeordneten Namens ist. In diesem Fall kann der Apostroph verwendet werden, um die Grundform des Personennamens optisch hervorzuheben. Ein Beispiel dafür wäre „Andreas’ Blumenladen“ im Vergleich zu „Andreas Blumenladen“.

Der Rat für deutsche Rechtschreibung hat in seinem aktualisierten Regelwerk von 2023 diese Ausnahme bestätigt. Es ist allerdings wichtig zu betonen, dass diese Regelung nicht neu ist und bereits im Regelwerk von 2018 erwähnt wurde.

Die Verwendung eines Akzents anstelle eines Apostrophs ist jedoch weiterhin falsch. Anstatt „Sabine´s“, sollte es also „Sabine’s“ heißen.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Der „Deppenapostroph“ ist und bleibt falsch, mit Ausnahme des oben genannten Spezialfalls. Die Behauptung, der „Deppenapostroph“ sei jetzt korrekt, ist somit irreführend.

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