Langsam wird es hochnotpeinlich für Bundesinnenminister Faeser (SPD). Der Gründer und Herausgeber des als „extrem rechts“ gelabelten Compact Magazins, Jürgen Elsässer, kann den nächsten Sieg vor Gericht gegen Nancy Faeser feiern: Sparkassen dürfen sich nicht weigern, politisch Unliebsamen ein Konto einzurichten. Sein Magazin, die COMPACT Magazin GmbH muss wieder ein ganz normales Geschäftskonto auf der Sparkasse erhalten und hat das Recht seine Geldgeschäfte störungsfrei darüber abzuwickeln.
Urteil des OVG Sachsen-Anhalt ist unanfechtbar
Das Oberverwaltungsgericht in Magdeburg entschied (Az.: 4M 149/24) im November, dass die „Sparkasse Burgenlandkreis“ verpflichtet ist, ein Geschäftsgirokonto für das Unternehmen COMPACT Magazin GmbH zu eröffnen.
Die Freude wird sicher groß sein im Hause Compact, denn seit dem 1. Oktober dieses Jahres war das Unternehmen vom ganz normalen Zahlungsverkehr völlig abgeschnitten. Sein letztes Geschäftskonto bei der Waldeck-Frankenberger Bank in Korbach wurde ihm auch noch gekündigt. Anscheinend nicht ganz freiwillig, sagte Jürgen Elsässer, es habe einen „erheblichen Druck“ von Seite der Behörden gebraucht, aber dann sei die Bank ebenfalls eingeknickt, wie fünf andere Banken vorher auch.
Jürgen Elsässer sagte in einer Stellungnahme, dass man bei Compact schon seit über einem Jahr Hinweise habe, dass Bundesinnenministerin Faeser und der damalige Leiter des Amtes für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang (CDU), die Banken „im Grunde schon seit 2023“ gegen Compact „in Stellung gebracht haben“. Wörtlich erklärte Herr Elsässer:
„Wir haben diese Debanking-Strategie so interpretiert, dass Frau Faeser und die angeschlossenen Anstalten wie der Bundesverfassungsschutz ein Interesse daran hatten, uns außerhalb des Prozesses über das Verbot sozusagen durch die kalte Küche kaputtzumachen, indem man uns von allen Zahlungsmöglichkeiten abschneidet.“ Doch diese Strategie sei durch den Beschluss des Oberverwaltungsgericht Sachsen Anhalt gestoppt worden.
Weiter erklärt Jürgen Elsässer, das Oberverwaltungsgericht Magdeburg habe seinen Beschluss mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes begründet. So sei es eine Ungleichbehandlung“, ein Kontoeröffnung für die COMPACT Magazin GmbH zu verweigern, zumal das nicht durch einen „sachlichen Grund gerechtfertigt sei“. So steht es auch in der Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichtes zum Beschluss (PDF). Dass das Magazin „Compact“, durch den Bundesverfassungsschutz beobachtet werde, bedeute aber nicht, dass es das Grundrecht aus Artikel 3 GG verwirkt habe.
Das Magazin Compact sei überdies nicht „mit Organisationen und Bestrebungen vergleichbar, die von den Verfassungsschutzämtern als erwiesen rechtsextrem beobachtet werden“, so das OVG Magdeburg. Jürgen Elsässer bewertet diesen Satz als besonders wichtig, denn Frau Innenminister Faeser und der – so Herr Elsässer – „der angeschlossene Verfassungsschutz“ verleumde das COMPACT-Magazin ständig als“ erwiesen rechtsextrem oder sogar als gesichert rechtsextrem“.
Jetzt kann Compact wieder ganz normal arbeiten
Auch, wenn man mit Bargeld noch einiges machen kann, es geht eben nicht so einfach. Insbesondere dann, wenn die Kioske sich nicht mehr trauen, das Magazin in ihre Regale zu legen, weil dann entsprechende Gruppierungen ihnen den Laden verwüsten würden. Aber auch Abonnenten können ihren Beitrag dann nicht mehr überweisen. Natürlich kann man das Geld in einen Briefumschlag stecken und mit der Post schicken … ja, man kann noch irgendwie mit großem Aufwand etwas hinbekommen. Aber, in was für einem Land leben wir?
Daher ist die Erleichterung groß, dass das Magazin jetzt quasi sein Grundrecht darauf, sein Geschäft normal auszuüben, vollumfänglich Recht zugesprochen bekam. Ob es nun sehr linke, sehr rechte, sehr religiöse oder andere Denk- und Lebensrichtungen sind, die der Regierung nicht gefallen – es geht einfach wider den Grundgesetzartikel auf Presse- und Meinungsfreiheit und das Zensurverbot.
Ein Magazin, das sich gegen jeden Versuch der Behörden und der Politik eine unliebsame Gegenstimme zu vernichten, beharrlich, friedlich und rechtskonform erfolgreich wehrt und durchsetzt, verdient Respekt. So ist damals der Spiegel auch groß geworden und verdiente sich den Nom de Guerre, das „Sturmgeschütz der Demokratie“ zu sein. Egal, wie man zu der politischen Ausrichtung stehen mag, in einem demokratischen Rechtsstaat ist es ein Unding, ein oppositionelles Medium mit widerrechtlichen Mitteln mundtot zu machen.
Am 4. Dezember gab Compact eine Pressekonferenz in einem Raum des Potsdamer Landtags, auf der dieses Urteil bekannt gegeben wurde. Mit auf der Pressekonferenz war der AfD-Fraktionsvorsitzende im Landesparlament Brandenburg, Dr. Christop Berndt. Zu diesem Zeitpunkt war das neue Konto schon freigeschaltet und die Compact-Magazin GmbH wieder im Geschäft. „Bei einer Firma oder einem Verlag, der drei Millionen Euro Jahresumsatz“ mache, sei es „natürlich ein gewaltiges Problem“ gewesen schilderte Jürgen Elsässer die Situation, zwei Monate lang nicht mehr am Zahlungsverkehr teilnehmen zu können.
Elsässer: „Sieg über Nancy Faesers diktatorische Anmaßungen“
Man habe einen zweiten Sieg über Innenminister Nancy Faesers „diktatorische Anmaßungen“ errungen. Davor triumphierte das Magazin im August dieses Jahres, als Frau Faeser ein Verbot des Druck- und Internetangebotes des Compact -Magazins mit all seinen Formaten erlassen hatte. Jürgen Elsässer zog dagegen vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig und erwirkte auch tatsächlich, dass das Verbot in einem Eilverfahren weitgehend aufgehoben wurde. Der Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit überwiege hier, eine endgültige Entscheidung ist es allerdings nicht. Das teilte das Gericht in Leipzig heute in einer Pressemitteilung mit.
Das bedeutete praktisch, dass Compact mindestens zwei bis drei Jahre „in Ruhe weiterarbeiten“ könne, sagte der Chefredakteur Elsässer erleichtert und fügte hinzu, es sei ein Kampf David gegen Goliath gewesen.
Frau Innenminister Nancy Faeser hatte damals ausdrücklich erklärt, dass sie persönlich das Erscheinen von Elsässers „Compact“-Heften unterbinden wolle. Das Monatsmagazin sei ihrer Ansicht nach „ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“, dass „auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie“ hetze, sagte Faeser damals wörtlich.
Faeser sah schon 2022 Kontenkündigungen „gegen rechts“ vor
Die Mittel, mit denen Innenminister Nancy Faeser gegen „rechts“ vorgehen wollte, beinhalteten bereits seit 2022 die Anwendung des sogenannte „Debankings“, um durch finanzielle Austrocknung die Netzwerke zu zerschlagen. Das geht aus einem Papier aus Faesers Ministerium hervor, dem „Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ des BMI (PDF). Dort steht zu lesen:
„Wir wollen rechtsextremistische Netzwerke zerschlagen. Dafür wollen wir sie schneller und besser identifizieren, ihre Strukturen durchschauen und wirkungsvoll bekämpfen. Dazu werden wir die Finanzaktivitäten rechtsextremistischer Netzwerke aufklären und austrocknen. Denn ohne Finanzmittel gibt es keine Propaganda und keine Aktivitäten, um Menschen zu radikalisieren und zu rekrutieren.“
Nicht nur, dass das eine fragwürdige Methode ist, der nächste seltsame Trick, um Compact zu zerstören war ja, dass die Bundesinnenministerin den Zeitschriftenverlag Compact mit der eingetragenen Unternehmensform GmbH kurzerhand zum „Verein“ umdeklarierte, um ihn zu verbieten „wie `ne Wehrsportgruppe“ sagte Jürgen Elsässer. Aber er kann der ganzen Sache auch etwas Positives abgewinnen: „Das Schöne ist ja, dass Frau Faesers Karriere nun zu Ende ist. Sie wird nach den Neuwahlen des Bundestags am 23. Februar 2025 keine Rolle mehr spielen, ganz egal, wie die Wahl ausgeht.“
Tasächlich erntete Frau Bundesinnenministerin Faeser breite Kritik durch alle Lager
Und noch etwas sorgt beim Compact-Magazin für gute Laune: Es zeichnet sich ab, dass das Faeser-Verbot und das Gerichtsverfahren den Bekanntheitsgrad des Magazins enorm gesteigert. Elsässer rechnet möglicherweise mit einer Steigerung von zwei Millionen, die Compact kannten, auf 60 Millionen, die es jetzt durch die Berichterstattung kennen. Wenn davon nur ein Viertel jetzt Compact-Abonnenten werden, dann hat Frau Faeser ihrer Sache keinen Dienst getan.
Sie hat mit ihrem schlecht begründeten Schnellschuss auch viel Kritik geerntet. Dem Kampf gegen den Rechtsextremismus sei ein „Bärendienst erwiesen worden. Frau Faeser sollte verstehen, dass der Zweck im Rechtsstaat nicht alle Mittel heiligt. Gerade als Innenministerin müsste sie wissen, dass die Meinungsfreiheit ein essenzielles Grundrecht ist.“ kritisierte Thorsten Frei, der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion in der „Welt“.
Das BSW ließ durch seinen Vorsitzenden Shervin Haghsheno wissen, dass man die Sache als ein „peinliches Eigentor der Innenministerin Nancy Faeser mit Ansage“ einstufe. „Extremismus bekämpfe man nicht mit Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit.“
FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle sagte dem „Spiegel“: „Auch wenn die Entscheidung in der Hauptsache noch aussteht, so genügte die Begründung des Verbots den Richtern offenbar nicht. Das hätte dem Bundesinnenministerium nicht passieren dürfen.“ Und der FDP-Vize Wolfgang Kubicki kritisierte sofort das Verbot des Magazins und dass Frau Faeser „vorschnell gehandelt“ habe. Das Urteil des OVG Magdeburg wertet er folgendermaßen: „Die Entscheidung ist für eine Verfassungsministerin eine böse Klatsche, und das Schlimmste ist: Sie hat sich vor den drei ostdeutschen Landtagswahlen zur besten Wahlkämpferin der AfD inszeniert“.
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Kommentare
6 Antworten zu „Nächste Schlappe für Faeser: Gerichtsurteil spricht Compact-Chef Elsässer Recht auf Sparkassenkonto zu“
„Wer anderen eine Grube gräbt, fällt selbst hinein“. Der Volksmund weiß eben aus Erfahrung, wie so ein rechtsmissbräuchliches, hinterfotziges Intrigantentum von gesicherten LINKSEXTREMIST*INNEN ausgeht…
Dieses „Debanking“ ist nichts anderes als STAATSTERRORISMUS !
Gottseidank gibt es noch Gerichte, die sich diesem Treiben entgegenstellen. Die Frage ist: Wie lange tun sie das noch ?
Das Urteil war erwartbar, obwohl . . in diesem sich zunehmend auflösenden „Rechtsstaat“ ist ja mittlerweile alles möglich.
Wie der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 11. März 2003 festgestellt hat, sind die „Sparkassen als Anstalten des öffentlichen Rechts im Bereich staatlicher Daseinsvorsorge unmittelbar an die Grundrechte (Art. 1-19 GG) gebunden“.
Danach verstößt die ohne sachgerechten Grund erklärte Kündigung eines Girovertrages durch eine Sparkasse gegen das in Art. 3 Abs. 1 GG (Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz) zum Ausdruck kommende Willkürverbot und ist gemäß § 134 BGB nichtig.
Sparkassen dürfen also ohne Angabe eines sachlichen Grundes nicht kündigen.
(Az.: XI ZR 403/01)
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/bgh_notp/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2003&Sort=3&Seite=33&nr=6276&pos=997&anz=1296
Der BGH hat dies im Urteil vom 5.5.2015 erneut bestätigt: Die Sparkasse „als Anstalt des öffentlichen Rechts ist, worauf die Revision zu Recht hinweist, nach Art. 3 Abs. 1 GG gehindert, den Zugang zu ihren Einrichtungen ohne sachgerechten Grund willkürlich zu beschneiden, so dass eine ordentliche Kündigung der Beklagten, die eines sachgerechten Grundes entbehrt, wegen eines Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG nach § 134 BGB nichtig ist.“
XI ZR 214/14
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2015-5-5&nr=71625&pos=6&anz=9
Siehe auch:
https://www.test.de/Bundesgerichtshof-Sparkassen-duerfen-nicht-ohne-Grund-kuendigen-4620333-0/
arroganz ist die kunst auf seine eigene dummheit stolz zu sein… do guck na..
Nun, wenn die Willkür einer von extrem linken Ideologien getriebenen Regierungspolitik allzu offensichtlich hervortritt, muss die rechtsstaatliche Instanz zur Aufrechterhaltung unserer Demokratiesimulation zwangsläufig gelegentlich zur Täuschung des thumben Mainstreamvolks zurückrudern, während im Hintergrund jeder erdenkliche demokratische Kunstgriff ersonnen wird, um COMPACT weiterhin diskreditierend zu verleumden, zu sabotieren und an der Arbeit zu behindern. Ein relevantes Stichwort der jüngst vergangenen Zeit hierfür wäre ´Stadtverbot´.
ZDF als Habeck PR-Agentur: Propaganda statt Journalismus „Last Man Standing“: Öffentlich-rechtliche Wahlhilfe für Grünen-Politiker
Robert Habeck als „erwachsener Mann im Raum“, inszeniert von der Ex-SED-Journalistin Maybrit Illner im ZDF. Der öffentlich-rechtlichen Rundfunk agiert endgültig als Propaganda-Maschine. Wie lange lassen sich die Bürger das noch gefallen?
nicht mehr lange … kann weg..afd und alles ist ok…