Chatkontrolle: EU führt Totalüberwachung ein

Am Mittwochmorgen hat das EU-Parlament über die “Verwendung von Technik zur Verarbeitung von Daten zwecks Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet” entschieden und die Vorlage angenommen.

Bei der sogenannten “Chatkontrolle” handelt es sich angeblich nur um eine Ausnahmeregelung für die E-Privacy-Verordnung (2002/58/EG). Damit soll die Überwachung von Chats und anderer elektronischer Kommunikation zum Zwecke der Bekämpfung von Kindesmissbrauch ermöglichet werden. 

E-Mail- und Messenger-Dienste dürfen dann automatisch und in Echtzeit die Kommunikation der Nutzer, wie etwa hochgeladene Bilder und Videos, nach potenziellen Abbildungen von Missbrauch und anderen Formen von Kindeswohlgefährdung scannen. Verdachtsfälle sollen automatisch an Ermittlungsbehörden weitergeleitet werden. Das klingt für technische Laien vielleicht gar nicht so schlecht, doch die Überwachung kann jeden treffen und darf “anlasslos” erfolgen. Somit stellt die EU alle Bürger unter Generalverdacht. Mit rechtsstaatlichen Prinzipien und demokratischen Werten hat das nichts mehr zu tun. Früher nannten Kritiker die EU noch EUdSSR, heute sollte man besser Klein-China sagen.

Man muss sich nicht weiter fragen, warum der “Missbrauchskomplex Münster” so viele Schlagzeilen verursacht hat. Die ausnahmsweise einmal “harten Urteile” waren offenbar eine reine PR-Maßnahme. 



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