Rechtsanwältin erklärt, warum der Shutdown verfassungswidrig ist

Foto: O24

Eine Heidelberger Fachanwältin für Medizinrecht, will vor Gericht gehen und gegen die Coronavirus-Verordnung klagen. Auf ihrer Homepage hat Beate Bahner eine Erklärung über 19 Seiten veröffentlicht:

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in meiner Pressemitteilung vom 3. April 2020 hatte ich angekündigt, den Shutdown rechtlich überprüfen zu lassen. Ich will Ihnen mit dieser rechtlichen Stellungnahme darlegen, weshalb die Corona-Verordnungen aller 16 Bundesländer
eklatant verfassungswidrig sind.

Die nachfolgende Begründung wird Sie – nach Ihrer Fassungslosigkeit und
Schockstarre – umfassend in Ihrem Gefühl bestätigen, dass etwas sehr Fundamentales hier in unserem Land nicht mehr stimmt, und dass seit zwei Wochen
etwas sehr Ungutes passiert. Lesen Sie die nachfolgenden Seiten, dies kostet Sie
allerdings ein kleines Weilchen. Angesichts der zweiwöchigen Zwangspause haben die meisten von Ihnen aber heute vielleicht Zeit dafür.

Allen Menschen, die mir seit wenigen Tagen per Email ihre Erleichterung, ihre
Hoffnung, ihre Zuversicht und vor allem ihre Unterstützung bei meinem Vorhaben
zugesagt haben, möchte ich an dieser Stelle von ganzem Herzen danken! Ihre
Schreiben tun mir sehr gut und sie bestätigen mich in meiner Entscheidung. Bitte
sehen Sie es mir nach, wenn ich eventuell nicht dazu kommen werde, die tausenden von Mails zu beantworten. Dennoch bin ich zutiefst gerührt von Ihrem
großen Wunsch nach Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit! Wir teilen
dieselben Werte! Und wir alle wollen keinen Polizeistaat, wir wollen unser Land
zurück!

Mit herzlichen Grüßen aus Heidelberg,
Ihre Beate Bahner

Auszug

… durch die vielfachen Verbote der Corona-Verordnung werden in absolut
einmaliger Weise seit dem Beginn der Bundesrepublik die folgenden Grundrechte
beschränkt bzw. verletzt:

  • Die Würde des Menschen, Art. 1 GG
  • Das Recht auf Handlungs- und Bewegungsfreiheit und das Recht auf freie
    Entfaltung der Persönlichkeit, Art. 2 Abs. 1 GG
  • Die unverletzliche Freiheit der Person, Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG
  • Das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG
  • Das Recht auf ungestörte Religionsausübung, Art. 4 Abs. 2 GG
  • Die Versammlungsfreiheit als Recht der Deutschen, sich ohne Anmeldung
    oder Erlaubnis friedlich zu versammeln, Art. 8 Abs. 1 GG
  • Die Vereinigungsfreiheit als Recht, Aktivitäten innerhalb eines Vereins oder einer Gesellschaft auszuüben, Art. 9 GG
  • Die Berufsfreiheit in Gestalt der freien Berufsausübung, Art. 12 Abs. 1 GG

Das PDF liegt hier zum Download vor.



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