FFP2: Risikopatienten erhalten billige China-Masken aus angebrochener Verpackung

Offenbach: Herr K. und seine Lebensgefährtin haben den Berechtigungsschein der Bundesregierung für den Erhalt von sechs “Schutzmasken mit hoher Schutzwirkung” erhalten. Nach der Abholung in der Apotheke staunte das Paar nicht schlecht. Die Verpackung enthielt ursprünglich 5 Schutzmasken und war geöffnet worden.

Die Mengenangabe war manuell durchgestrichen und korrigiert worden. Deutlich erkennbar ist zudem, dass die Masken aus China stammen. Noch im Dezember hatte der MDR vor solchen Masken gewarnt. Diese könnten nämlich zum Teil ungeprüft in Umlauf gebracht worden sein. Zu Beginn der “Corona-Krise” hat die Bundesregierung tonnenweise “Hilfslieferungen” nach China verschickt. Dann plötzlich musste Nachschub ausgerechnet aus China gesichert werden, brüstete sich die CDU auch noch, als sei so ein Desaster eine Heldentat. Nun sind wohl zu viele Masken da und die Rechnungen noch nicht beglichen. Das ist wie stets Sache der Steuerzahler. 

Auf Nachfrage hat man Herrn K. erklärt, die angebrochene Verpackung könne gerne umgetauscht werden. Allerdings sei das Umpacken selbstverständlich unter Einhaltung der Hygienevorschriften mit Schutzkleidung und Masken erfolgt. 

Und wie der “Zufall” es will, kehrte meine Frau heute morgen vom Briefkasten mit einem “Berechtigungsschein” zurück, verschickt vom “Bundesgesundheitsministerium”. Da fragt man sich schon, nach welchen Kriterien die “Gesundheitsdaten” von den Krankenkassen an das Ministerium gemeldet werden und ob das überhaupt zulässig ist. Haben wir nicht mit der DSGVO den besten Datenschutz der Welt?

 



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