Cum-Ex-Laptops: Hat die SPD wieder Kinderpornos verschwinden lassen?

Na sowas. Laut einem Bericht des Magazins “Stern” sind zwei Laptops mit 700.000 E-Mails verschwunden. Sie lagerten in einem Tresor und waren nur für Mitglieder des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Cum-Ex Affäre und deren Mitarbeiter zugänglich. Der von der SPD bestellte Chefaufklärer soll die Geräte aus dem Sicherheitsraum mitgenommen haben und sie nun verstecken.

Das weckt Erinnerungen an den NSU-Untersuchungsausschuss. Wie war das noch anno 2014? Der wegen Kinderporno-Vorwürfen in Verdacht geratene Sebastian Edathy bekam damals offenbar Wind von einer drohenden Hausdurchsuchung und zerstörte Festplatten, die bei ihm zuhause lagerten. Ging es nun um den NSU oder die Kinderpornos? Wolfgang Prabel sind damals Zusammenhänge aufgefallen, die später auch der Mainstream aufgegriffen hat.


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Bleibt noch festzuhalten: Das Verfahren gegen Sebastian Edathy wurde gegen Zahlung eingestellt, er gilt somit als nicht vorbestraft. Die in Zusammenhang mit den NSU (Selbst-)Morden aufgetauchten Hinweise auf Verbindungen zur Kinderpornoszene wurden nicht weiter verfolgt und vor Gericht nicht verhandelt. Warum wohl? Hat die SPD damals wie heute zwei Fliegen mit einer Klappe erschlagen und Beweise verschwinden lassen?



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9 Kommentare

  1. Wir haben es ganz offensichtlich nur noch mit Kriminellen zu tun.

    Der brave Bürger wählt deshalb (?) weiterhin fleißig die Spezialdemokraten. Vermutlich, weil die immer “so nett” in die “Aktuelle Kamera” linsen ?

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    1. Gerichte verhandeln nur die Sachverhalte, die mit der staatsanwaltschaftlichen Anklageschrift präsentiert werden.
      Wenn – mögliche – Verbindungen zu pädophilen Kreisen in der Anklageschrift nicht thematisiert und – mit entsprechender Anklage – zur Verhandlung unterbreitet wurden, darf sich das Gericht von Gesetzes wegen bereits mit solchen Sachverhalten erst gar nicht befassen.
      Das ist deshalb nicht weiter zu beanstanden.

      Eine andere Frage ist, warum die Staatsanwaltschaft hier nicht ermittlunstechnisch aktiv war ? Vielleicht gab es keine Anhaltspunkte dafür oder diese ließen sich nicht weiter verifizieren. Das wäre jedenfalls denkbar. Der Schwerpunkt des gesamten Verfahrens lag schließlich bei den verfahrensgegenständlichen Tötungsdelikten.

  2. Ich hoffe, es gibt min. 1 Backup. Manche Einzelpersonen sollen ja einen höheren IQ haben und wissen, dass es Soetwas gibt. Verschwindenlassen von 2 Notebooks incl. HDD`s reicht sicher nicht. Und Irgendjemand wird rechtzeitig das Material zum
    persönlichen Vorteil nutzen, z.B. am Tag X, wenn der kleine Alberich aus Hamburg offiziell zur Fahndung ausgeschrieben ist…….

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    1. Im Ernstfall müsste das BKA mit einem ganzen Reisebus anrücken, zwecks Abtransport der spezialdemokratischen Delinquenten in die sichere Sicherheitsverwahrung.

      Gabriel, Steinmeier, Maas, Pissoirius, Lauterbach, Esken, Scholz etc. pp.

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  3. Edathy war damals ein einflussreicher Politiker und Vorsitzender des Innenausschusses.

    Bevor die Kinderpornovorwürfe aufgetaucht sind, wurde er Vorsitzender des NSU-Untersuchungsausschusses.

    Wer sich an die NSU-Geschichte erinnert, der weiß, dass da vieles nicht gestimmt haben kann. Von dem angeblichen Selbstmord, dem an allen Tatorten anwesenden V-Mann-Führer, usw…

    Ich habe damals vermutet, dass Edathy das juristisch korrekt aufklären wollte und dann irgendwie entfernt werden musste.

    Und was passt das besser zur totalen Vernichtung als der Kinderpornovorwurf. Wobei nicht gesagt ist, dass der nicht stimmt. Aber Politiker, die auf wichtige Posten kommen, werden vorher immer kompromitiert, damit sie später zur Not erpressbar sind.

    Und die Pädophilennetze im Umfeld der Politik sind da oft auch Mittel zum Zweck.

    Jedenfalls hat Edathy damals nicht nach der Pfeife getanzt, sonst wäre er nicht in der Form öffentlich vernichtet worden.

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    1. Ist auch meine Vermutung. Edathy wurde nur Vorsitzender weil er erpressbar war. Als er seine Sache sehr gut machte, in dem Sinne dass er an einer Aufklärung aller Ungereimtheiten nicht nur interessiert war, sondern diese noch forcierte, wurde er der Regierung zu gefährlich. Also zog man ihn aus dem Verkehr.

  4. sagen wir mal so: es liegt im Wesen des Rechtsanwalts sich häufig mit Verbrechern gemein zu tun.
    Schließlich verteidigen sie diese und versuchen sie der Strafe zu entziehen die sie nach Ansicht von Staatsanwälten bekommen müssten.
    Dass sich damit u.U. das Denken eines Verbechers selbst manifestieren kann liegt auf der Hand.
    Dazu gehört auch das Zeugnisverweigerungsrecht, sich als ‘an nichts erinnern zu können’.
    Da der Bundestag seit Dekaden voll mit solchen Anwälten ist wundert es daher nicht dass die BRiD nur noch ein krimineller Sauhaufen ist.
    Mit Volksvertretung hat das ja schon lange nichts mehr zu tun.

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