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Jetzt mitzeichnen: Antrag auf Artikel 20 Absatz 4

Foto: O24

Millionen Deutsche sind nach den Vorkommnissen in Thüringen erbost, denn das Machtwort der Kanzlerin könnte einen Bruch der Verfassung bedeuten. Doch solange die Sache nicht eindeutig geklärt ist, ist das Risiko einfach zu hoch, auf die Straße zu gehen. Darum zeichnen Sie mit, wenn Sie sich unsicher sind, ob der Ernstfall bereits eingetreten ist. Alternativ können Sie auch den Bundestagsabgeordneten in ihrem Wahlkreis anschreiben.

Die Petition richtet sich an die Bundesregierung

Die Bundesregierung möchte überprüfen (lassen), ob Amtshandlungen der amtierenden Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verstoßen haben und daher automatisch Artikel 20 Absatz 4 in Kraft tritt, nach dem alle Deutschen das Recht und die Pflicht zum Widerstand haben.

Die Bundesregierung soll im Falle einer Bejahung umgehend Maßnahmen ergreifen, durch diese die widerstandswilligen Bürger vor Repressionen durch Polizeikräfte und Militär geschützt werden. Dazu zählen Passierscheine und Autovignetten mit dem Aufdruck “Anerkannter Widerstandskämpfer nach Artikel 20 Absatz 4”, bei deren Vorzeigen die Ordnungskräfte unaufgefordert salutieren und den so ausgewiesenen Bürger in der Ausübung seines Rechts tatkräftig unterstützen müssen.

Experten von Hallo Widerstand empfehlen zudem, vor Widerstandshandlungen eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Sicher, ist sicher.



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