Klingt verrückt, ist aber so. Mit Wirkung zum 1. August 2025 tritt die neue EU-Verordnung 184556/981 in Kraft. Sie verpflichtet alle gastronomischen Betriebe mit mehr als 19 Sitzplätzen dazu, die Namen sämtlicher Personen offenzulegen, die an der Zubereitung von Speisen beteiligt sind. Diese Veröffentlichung hat in als Beiblatt zur Speisekarte zu erfolgen.
Ziel der Verordnung
Laut Begründung der EU-Kommission soll diese Maßnahme der „sichtbaren Integration von Asylsuchenden“ dienen, die in der Gastronomie häufig den ersten Einstieg in den europäischen Arbeitsmarkt finden. Tätigkeiten wie Spülen, Schneiden, Lagern und Putzen erfordern keine formalen Bildungsabschlüsse und gelten daher als niedrigschwelliger Zugang zum Berufsleben für Menschen mit Migrationshintergrund. Der klassische Aufstieg vom Tellerwäscher sei nach wie vor gelebte Realität in vielen europäischen Staaten. Diese Leistung soll künftig sichtbar gewürdigt werden.
Muster-Beiblatt zur Speisekarte und Aushang im Restaurant
Küchenchef
Ralf Bergmann
Hygienebeauftragte
Simone Lutz
Zubereitung warme Speisen
Hassan Al-Hamidi
Grillstation
Petra Mahler
Beilagen & Gemüse
Koffi Tounkara
Suppen & Brühen
Banu Cetinkaya
Desserts & Süßspeisen
Ulrike Wenzel
Gemüsevorbereitung & Lager
Dawit Gebremariam
Geschirrreinigung
Aboubakar Diop
Gerätereinigung
Tomasz Jedrzejczyk
Reinigung Arbeitsflächen
Samira Belkacem






Kommentare
14 Antworten zu „Die EU will, dass das Küchenpersonal auf der Speisekarte steht“