Die EU will, dass das Küchenpersonal auf der Speisekarte steht

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Klingt verrückt, ist aber so. Mit Wirkung zum 1. August 2025 tritt die neue EU-Verordnung 184556/981 in Kraft. Sie verpflichtet alle gastronomischen Betriebe mit mehr als 19 Sitzplätzen dazu, die Namen sämtlicher Personen offenzulegen, die an der Zubereitung von Speisen beteiligt sind. Diese Veröffentlichung hat in als Beiblatt zur Speisekarte zu erfolgen.

Ziel der Verordnung

Laut Begründung der EU-Kommission soll diese Maßnahme der „sichtbaren Integration von Asylsuchenden“ dienen, die in der Gastronomie häufig den ersten Einstieg in den europäischen Arbeitsmarkt finden. Tätigkeiten wie Spülen, Schneiden, Lagern und Putzen erfordern keine formalen Bildungsabschlüsse und gelten daher als niedrigschwelliger Zugang zum Berufsleben für Menschen mit Migrationshintergrund. Der klassische Aufstieg vom Tellerwäscher sei nach wie vor gelebte Realität in vielen europäischen Staaten. Diese Leistung soll künftig sichtbar gewürdigt werden.

Muster-Beiblatt zur Speisekarte und Aushang im Restaurant

Küchenchef

Ralf Bergmann

Hygienebeauftragte

Simone Lutz

Zubereitung warme Speisen

Hassan Al-Hamidi

Grillstation

Petra Mahler

Beilagen & Gemüse

Koffi Tounkara

Suppen & Brühen

Banu Cetinkaya

Desserts & Süßspeisen

Ulrike Wenzel

Gemüsevorbereitung & Lager

Dawit Gebremariam

Geschirrreinigung

Aboubakar Diop

Gerätereinigung

Tomasz Jedrzejczyk

Reinigung Arbeitsflächen

Samira Belkacem


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Kommentare

14 Antworten zu „Die EU will, dass das Küchenpersonal auf der Speisekarte steht“

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