
Deutschland erteilt zwar als Oberlehrer des Gesamtkosmos anderen Staaten Tadel wegen angeblich fehlender Rechtsstaatseigenschaften, hat aber selbst keine unabhängige Justiz. Denn als Relikt der von den Siegermächten beaufsichtigten Verfassungsgebung 1949 haben wir in Sachen Strafverfolgung, Ermittlung und Anklage Staatsanwaltschaften, die von aktiven Parteipolitikern im Minister- und Senatorenamt geleitet werden. Und was tun diese Herrschaften, wenn es gegen die eigene Blase geht? Richtig. In Frankreich sind dagegen unabhängige Ermittlungsrichter – eine grauenvolle Vorstellung für deutsche Politiker – etabliert, die wiederholt gegen Staatspräsidenten ermittelt und einige haben verurteilen lassen. Als die AfD – wer sonst – im Bundestag beantragte, die deutschen Staatsanwaltschaften unabhängig von ministerialer Übersteuerung zu machen, wurde das von den Altparteien in Bausch und Bogen weggeputzt. Man sägt nicht gerne an den falschen Ästen.
Die Weisungsgebundenheit der deutschen Staatsanwaltschaften hat sich vermutlich über Jahrzehnte bewährt: Ein Minister Strauß, der interessante Beschaffungsmechanismen für die Bundeswehr unterhielt, ein Kanzler Kohl, der mit Millionenbeträgen in Bargeldkoffern hantieren und ein Minister Schäuble, der Hunderttausend in bar verschwinden ließ – sie mögen Irritationen überall hervorgerufen haben, nicht aber in deutschen Staatsanwaltschaften. Die sahen keinerlei Grund zur Klage, schon garnicht zu einer Anklage. In Frankreich dagegen genügte aktuell die Zuschusterung einer Art von Minijob für die Gattin des Regierungschefs für Anklage und Verurteilung zu Freiheitsstrafe.
Halten sich deutsche Staatsanwaltschaften bei Politikern die Augen zu wie die Fußballer in Katar?
Ein Milliarden-Betrug stinkt seit Jahren zum Himmel und sogar Staatsfunker und staatlich mit-alimentierte Hauptmedien berichten hin und wieder davon: Der Steuerbetrug über Aktienverschieberei sogenannter „Cum-Ex“-Geschäfte. Dass der Betrugsmechanismus existiert, bestätigen die Rückzahlungen von Banken an die Steuerkassen. In Hamburg wurde unter dem heutigen Kanzler Scholz als Bürgermeister auf eine Rückzahlung von Millionenbeträgen verzichtet. Für Fachleute ist sicher, dass es sich bei den bekannt gewordenen Fällen des Skandals nur um die Spitze des bekannten Eisberges handelt. Untersuchungsausschüsse in Bund und Ländern wurden eingerichtet. Das passiert nur, wenn es gravierende Verdachtsmerkmale gibt. Und was tun die zuständigen Staatsanwaltschaften, zum Beispiel in Hamburg und Köln? In all dem Trubel und den zutage tretenden Rechtsbrüchen sehen sie nicht einmal einen Anfangs(!)verdacht.
Das muss man sich wirklich zweimal ansehen: Da versuchen mehrere Gremien mit Vereidigungsberechtigung gegenüber Zeugen, Licht ins Dunkel zu bringen und die Politiker-geführten Staatsanwaltschaften in Hamburg und Köln sehen noch nicht einmal einen Hinweis, der sie zu ersten Ermittlungen veranlassen könnte! Kontrastprogramm: Die Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelte per Hausdurchsuchung, wer einen Senator auf Twitter als „Pimmel“ bezeichnet hatte.

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12 Kommentare zu „Wie praktisch, dass Parteipolitiker die Staatsanwaltschaften führen: „Kein Anfangsverdacht gegen Scholz“!“