Werbeverbot für „Abtreibungen“ soll endgültig fallen

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Es ist ein weiterer Tabubruch, doch eine logische Konsequenz in einer Gesellschaft, in der Kindstötungen im Mutterleib verharmlosend als „Abtreibung“ oder „Schwangerschaftsabbruch“ beschrieben werden.

Der Rechtsausschuss hat am Mittwochmorgen die Streichung des sogenannten Werbeverbotes für Schwangerschaftsabbrüche im Strafgesetzbuch beschlossen. Und weiter heißt es in der Mitteilung des Bundestags, das Recht von „Ärztinnen und Ärzten“ und anderer Einrichtungen, sachlich über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren, solle nunmehr auch im Schwangerschaftskonfliktgesetz festgeschrieben werden.

Der Regierungsentwurf sieht vor, den Paragrafen 219a des Strafgesetzbuches („ Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“) zu streichen. Urteile, die aufgrund dieser Norm erlassen worden sind, sollen aufgehoben werden. Zudem sollen Regelungen des Heilmittelwerbegesetzes so angepasst werden, dass sowohl medizinisch indizierte als auch medizinisch nicht indizierte Schwangerschaftsabbrüche erfasst werden. 

Anträge von Union (20/1017) und AfD (20/150520/1866), die sich jeweils gegen das Vorhaben gerichtet hatten, sowie der Linken (20/1736), die weitergehende Forderungen gestellt hatte, fanden keine Mehrheit. Die Vorlagen will der Bundestag am Freitag abschließend beraten. 

Und das geschieht wirklich bei einer „Abtreibung“. Soll das wirklich Kennzeichen einer „humanen“ Gesellschaft sein?

Gynäkologe Dr. Johannes Decker erklärt, wie ein Schwangerschaftsabbruch mit dieser Methode abläuft. Die Absaugmethode ist die am häufigsten durchgeführte Abtreibungsmethode in Deutschland. Bei der Methode wird zu Beginn die Öffnung des Muttermundes mit speziellen Metallstiften gedehnt. Danach führt der Arzt ein Saugrohr, dessen Saugkraft 10-30 Mal so stark ist wie bei einem Staubsauger, in die Gebärmutter ein.

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