Berlin legt nach: Laut einem aktuellen Bericht der Jungen Freiheit hat der rot-rot-grüne Berliner Senat ein eigenes „Vergesellschaftungsgesetz“ beschlossen – und damit den Weg für großflächige Enteignungen freigemacht. Angeblich soll das Gesetz ausschließlich auf „verfassungsrechtlicher Grundlage“ beruhen – ein fragwürdiges Manöver, das Kritiker nicht mehr brauchen, um von einem Angriff auf das Eigentum zu sprechen.
Betroffen sind laut dem Gesetz insbesondere große Wohnungsunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen. Die Enteignung solle durch eine neu zu gründende Anstalt des öffentlichen Rechts erfolgen, die die Bestände „gesellschaftlich“ übernehmen und verwalten soll. Was nach sozialer Gerechtigkeit klingt, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als kalte Zwangsmaßnahme gegen private Eigentümer.
Ob die nun bevorstehenden Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben werden, ist offen. Klar ist jedoch: Berlin geht mit diesem Gesetz einmal mehr einen Sonderweg – und testet die Grenzen des Grundgesetzes bis zur Schmerzgrenze aus.
Die Botschaft an Investoren, Vermieter und Eigentümer ist deutlich: Eigentum steht in der Hauptstadt nur noch unter Vorbehalt. Wer geglaubt hat, dass Enteignungsfantasien nur linke Rhetorik sind, wird nun eines Besseren belehrt.
12 Antworten zu „Weg frei für Klima-Enteignungen: Berliner Senat macht ernst!“