Vom Bundestag bestätigt: Deutschland noch immer unter Besatzungsrecht

Sitz der NSA in Griesheim bei Darmstadt / Foto: O24

Wer behauptet, dass Deutschland noch immer ein besetztes Land sei, gerät sehr schnell in Verdacht, der angeblichen “Reichsbürgerbewegung” anzugehören und vom Verfassungsschutz beobachtet zu werden. Es sei denn, man ist ein Linker, dann darf man das: „Wir sind kein souveränes Land“ – ist Oskar Lafontaine zum Reichsbürger mutiert?

Noch schlimmer fällt der Verdacht aus, wenn man nach dem Schicksal des deutschen Reiches fragt, außer natürlich, man ist links und stellt eine entsprechende Anfrage:

Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt “Deutsches Reich” nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist. Darauf verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/5178) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke zum Potsdamer Abkommen von 1945 (18/5033). Die Abgeordneten hatten sich unter anderem nach der “These von der Fortexistenz des Deutschen Reiches” erkundigt und gefragt, ob die Bundesregierung diese als öffentlich als unhaltbar zurückweisen werde, “damit diese Behauptung nicht von Neonazis und der so genannten Reichsbürgerbewegung für ihren Gebietsrevisionismus gegenüber den EU-Nachbarländern instrumentalisiert werden kann”. Quelle: Bundestag.de am 30.06.2015

Was aber ist mit dem Staatsgebiet des Deutschen Reiches geschehen, ist es auch identisch mit dem Gebiet der BRD ohne Grenzen? Darauf ist man lieber von beiden Seiten nicht eingegangen.

Geht es nun um das Besatzungsrecht, wird man ebenso auf Bundestag.de fündig. Dort heißt es in einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes unter dem Titel “Überleitungsvertrag und Feindstaatenklauseln im Lichte der völkerrechtlichen Souveränität der Bundesrepublik Deutschland” dass “das weiter gültige Besatzungsrecht in drei große Bereichen” in der Bundesrepublik Deutschland erhalten geblieben ist.

Darauf kann man sich also berufen, wenn man zu einem Koordinationsgespräch gebeten wird, eine Vorladung wegen Hassrede bekommt oder ähnlichen Vorwürfen ausgesetzt ist. Sind die Mitarbeiter des Wissenschaftlichen Dienstes etwa “Reichsbürger”?

Im Mai 2019 fragte RT-Redakteer Florian Warweg auf der Bundespressekonferenz nach dem Gutachten und die darin aufgeführten expliziten Verweise auf weiterhin geltendes Besatzungsrecht. Daraufhin leugnete der Sprecher des Auswärtigen Amtes (AA) zunächst, dass der Wissenschaftliche Dienst den Begriff “Besatzungsrecht” in einem Gutachten verwenden würde, und erklärte weiter: “Ich glaube nicht, dass es in irgendeiner Form völkerrechtlich korrekt wäre, zu sagen, dass irgendjemand in Deutschland derzeit Besatzungsrechte ausübe.” Ähnlich äußerte sich Regierungssprecher Steffen Seibert. Beide Sprecher taten dies allerdings in offensichtlicher Unkenntnis des Rechtsgutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, so RT.

 



Teilen Sie diesen Beitrag

Wende 2024 jetzt bei Telegram beitreten und mitreden:

iPads im Abverkauf: Jetzt sichern!