Ab 2026 gilt ein staatlich verordneter Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder. Bundestag und Bundesrat haben dem Ganztagsförderungsgesetz bereits zugestimmt. Damit sollen Kinder künftig acht Stunden am Tag in Schule und Betreuungseinrichtungen verbringen – auch in den Ferien, bis auf wenige Wochen. Der Bund steckt Milliarden in die Infrastruktur, um die Fremdbetreuung flächendeckend durchzusetzen, wie das Bundesfamilienministerium berichtet .
Noch vor zweiJahrzehnten war es unter Pädagogen Konsens: Kinderkrippen schaden den Kleinsten, Fremdbetreuung unter drei Jahren sollte eine absolute Ausnahme bleiben. Grundschulkinder sollten mittags nach Hause gehen, dort essen, Zeit für Familie, Spiel und eigene Entfaltung haben. Heute dagegen verordnet der Staat das Gegenteil: Ganztagsverwahrung unter dem Vorwand von „Chancengerechtigkeit“ und „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“.
Begonnen hat dieser Kurs bereits mit der Wahl Angela Merkels zur Bundeskanzlerin und ihrer damaligen Arbeitsministerin Ursula von der Leyen. Unter ihrer Regie wurden Elterngeld und Ganztagsausbau forciert – nach dem Vorbild der DDR, die systematisch auf kollektive Erziehung setzte und Familienstrukturen bewusst schwächte, auch wenn die Unionsparteien es anders verkauft haben. Das Ergebnis spricht für sich und hat mit Konservatismus so gut wie nichts gemein. Zum Ganztagsübel gehört nicht nur Kantinenessen, möglichst konfliktfrei für allerlei Religionen zubereitet, sondern auch vielfach auch Frühsexualsierung bereits im Kindergarten.
Damit wird eine ganze Generation daran gewöhnt, dass der Staat von morgens bis abends das Leben bestimmt. Eltern werden entmündigt, Kinder verlieren den geschützten Raum ihrer Familie. Unter dem Deckmantel des „Rechtsanspruchs“ etabliert die Regierung eine sozialistische Erziehungsdoktrin, die aus freien Menschen planbare Objekte macht – funktional, angepasst, staatlich durchgeformt.
In einem freien Land gibt es keine Schulpflicht mit staatlichem Zwang zur Ganztagsbetreuung!


