Abstimmung über Heizungsgesetz per Eilantrag gekippt

Die für Freitag geplante Verabschiedung des umstrittenen Heizungsgesetzes im Bundestag ist gestoppt.

Mit Beschluss vom Mittwoch hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts dem Deutschen Bundestag aufgegeben, die zweite und dritte Lesung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur “Änderung des Gebäudeenergiegesetzes und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung” (im Folgenden: Gebäudeenergiegesetz) nicht innerhalb der laufenden Sitzungswoche durchzuführen. Dieser Beschluss ergab sich aus einem Antrag eines Mitgliedes der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, das sich durch das Gesetzgebungsverfahren in seinen Rechten als Mitglied des Deutschen Bundestages verletzt sah.

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hatte Erfolg. Bei der Betrachtung des Hauptsacheantrages im Organstreitverfahren erscheint dieser zumindest mit Blick auf das Recht des Antragstellers auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes (GG) weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet. Die vom Bundesverfassungsgericht durchzuführende Folgenabwägung ergab, dass die Gründe, die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechen, überwiegen. Unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls wiegt das Interesse an der Vermeidung einer nicht umkehrbaren Verletzung der Beteiligungsrechte des Antragstellers aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG schwerer als der Eingriff in die Verfahrensautonomie des Deutschen Bundestages, der die Umsetzung des Gesetzgebungsverfahrens lediglich verzögert.



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3 Kommentare

  1. Der Coitus Interruptus zum Nachteil der Baerbock`schen Pädo-Partei ist gelungen…

    Die “Union” versucht gerade, sich als “Alternative zur Alternative” zu präsentieren….

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