Strafanzeige gegen Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes

Die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag hat vor dem Hintergrund der „Visa-Affäre“ Strafanzeige wegen Rechtsbeugung im Rahmen eines Visumverfahrens gegen einen Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes gestellt. Das Ministerium von Außenministerin Baerbock hatte Druck auf die deutsche Botschaft in Islamabad ausgeübt, bei der Aufnahme von angeblich gefährdeten Afghanen trotz ungeklärter Identität nicht so genau hinzusehen. 

Michaell23, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Hierzu erklärt der außenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Petr Bystron:

„Dieser skandalöse Vorgang darf nicht folgenlos bleiben: Das rechtswidrige Vorgehen des Auswärtigen Amtes muss nun strafrechtlich aufgearbeitet werden. Sollten die Vorwürfe sich bestätigen, fordert die AfD-Fraktion die verantwortliche Außenministerin Baerbock auf, zurückzutreten.“

Der stellvertretende außenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag, Stefan Keuter, ergänzt:

„Wir waren in Islamabad und haben die Missstände der sogenannten Evakuierung mit eigenen Augen gesehen. Inzwischen haben wir einige Whistleblower im Auswärtigen Amt und sind bestens über die Missstände informiert. So konnten wir den Skandal aufdecken, dass verfälschte Pässe visiert wurden.”


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Kommentare

3 Antworten zu „Strafanzeige gegen Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes“

  1. OStR Ing.-Wiss. Peter Rösch

    Das Stadium von Rücktrittsforderungen sollte überwunden sein. Erstens, weil die sowieso nicht erfolgen werden. Zweitens, weil es angesichts der Vorsätzlichkeit der Taten um konkretes Bestrafen gehen muss.

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  2. Rumpelstilzchen

    Die Misstände…

    Es ist richtig und wichtig, dass die AfD eine Strafanzeige gestellt hat. Wenigstens jemand mit fachlicher Kompetenz.

    Am Ende lautet die entscheidende Frage: Sind solche “Misstände” in Form des vorsätzlich rechtswidrigen Handelns – ausdrücklich und bewusst gegen das Gesetz und gegen die REMONSTRATION der Botschaft in Islamabad – möglich, OHNE dass es entsprechende, ggf. auch mündliche (Buschfunk), WEISUNGEN aus der Ministeriumsspitze gab?

    Ich erinnere an dieser Stelle an die FAKTEN:

    Ein mit pakistanischem Akzent (!!) sprechender “Afghane”, der wie ein 20-Jähriger aussah, sich aber als 14-jähriger ausgab, einen GEFÄLSCHTEN PASS vorlegte und die Visumgebühr mit FALSCHGELD bezahlte, beantragte die Ausstellung eines Visums nach Deutschland.
    Die Botschaft weigerte sich aus den genannten Gründen, das Visum auszustellen und – jetzt kommt`s – die RECHTSABTEILUNG des AA von Baerbockus WIES DIE BOTSCHAFT AN, trotz all dieser ungeheuerlichen, dem AA selbstverständlich BEKANNTEN UMSTÄNDE das Visum zu erteilen.
    Ungeheuerlicher und unfassbarer geht es gar nicht mehr.

    Dass so etwas ohne Kenntnis bzw. Weisung / Billigung der Ministeriumsspitze möglich ist, kann mir keiner erzählen !

    Die Sache stinkt zum Himmel und die Staatsanwaltschaft wird – so wäre es zumindest in einem Rechtsstaat – bald gegen Baerbock höchstpersönlich ermitteln !!!

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  3. Rumpelstilzchen

    Zur Abrundung: Damit man sich ein Bild der Ministeriumsspitze im AA machen kann…

    Ab Minute 8.27 – Baerbockus spielt mit Käsefüßen Fussball. Viel Vergnügen.