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Staatsrechtler: Aktuelles Grundrentenmodell ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar

Die Grundrente würde wahrscheinlich gegen das Grundgesetz verstoßen. Zu diesem Schluss kommt der Heidelberger Staatsrechtsexperte Prof. Dr. Hanno Kube. Im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) hat Prof. Kube das aktuell diskutierte Grundrentenmodell der Regierungskoalition verfassungsrechtlich beurteilt. In seiner Stellungnahme kommt er zu dem Ergebnis, dass die sich durch die Grundrente ergebende Abweichung vom Äquivalenzprinzip der Rentenversicherung nicht mit den Artikeln 2 Abs. 1 und 3 Abs. 1 des Grundgesetzes zu vereinbaren ist. Kube: “Die Grundrente wirkt nicht zielgenau und systemkomplementierend besonderen Nachteilen entgegen, insbesondere Nachteilen in der Erwerbsbiographie, sondern sie wirkt systemsprengend und dabei nicht einmal zielführend.”

Weder eine Reduzierung des Rentenzuschlags um 12,5 Prozent noch eine Begrenzung auf Personen, die weniger als 1200 Euro zu versteuerndes Monatseinkommen haben, könnten an den grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Problemen etwas ändern. Zudem führe der Verzicht auf eine Vermögensprüfung “zu einer weitreichenden Blindheit gegenüber der tatsächlichen wirtschaftlichen Situation eines Rentenversicherten.”

Dazu INSM-Geschäftsführer Hubertus Pellengahr: “Das von Bundesminister Hubertus Heil konstruierte Grundrentenmodell ohne Bedürftigkeitsprüfung ist offenbar nicht nur ungerecht und teuer, sondern auch noch verfassungswidrig. Das darf die Union ihrem Koalitionspartner nicht durchgehen lassen.”

Link: Stellungnahme von Prof. Kube



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