Die LINKE hat erneut versucht, mit einer Anfrage zu politisch motivierter Gewalt, die Tatsachen zu verschleiern. Das Innenministerium leistet dabei Schützenhilfe. So wird in der Antwort die Vorbemerkung der Fragesteller zitiert:
Über Angriffe von Neonazis auf Büros der im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien wird immer wieder in der Presse berichtet. Sie dienen der Einschüchterung des politischen Gegners und sollen neben dem materiellen Schaden auch den Rückzug politischer Gegnerinnen und Gegner aus der Öffentlichkeit bewirken.
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Anschließend folgt seitenweise Tabelle um Tabelle, die keinen Überblick liefern, sondern nur für weitere Verwirrung sorgen. Immerhin heißt es in der Kurznachricht dazu:
In der Vorlage finden sich zugleich Auflistungen der seit 2021 begangenen Straftaten mit dem Unterangriffsziel „Parteigebäude/Parteieinrichtung“ sowie der in dieser Zeit verübten Straftaten mit dem Unterangriffsziel „Parteirepräsentant/Parteimitglied“ mit Abfragedatum 17. Juni 2025. Wie die Bundesregierung ausführt, beinhalten die Ergebnisse der Abfragen überwiegend Straftaten wie zum Beispiel Beleidigungen oder Verleumdungen in sozialen Netzwerken.
Daraus ergibt sich ein verzerrtes Bild, das nun als Keule gegen die AfD verwendet werden kann und von linksextremer Gewalt ablenkt. Wir haben die Daten eingelesen und die physischen Delikte getrennt ausgewertet.
Hier das Ergebnis, das für sich spricht:
Gesamtzahlen laut Bundesregierung (Stand: 17. Juni 2025):
1. Straftaten gegen Parteigebäude oder -einrichtungen:
- 1. Halbjahr 2025: 330
- Gesamtjahr 2024: 706
- Gesamtjahr 2023: 1.228
2. Straftaten gegen Parteimitglieder oder -repräsentanten:
- 1. Halbjahr 2025: 1.934
- Gesamtjahr 2024: 2.488
- Gesamtjahr 2023: 2.036
Wichtig: Die Bundesregierung weist ausdrücklich darauf hin, dass Mehrfachnennungen (z. B. bei gleichzeitiger Betroffenheit von Gebäude und Person) möglich sind. Eine einfache Addition der Zahlen sei daher „nicht sachgerecht“
Trend: Rückgang der Angriffe
Sowohl die Angriffe auf Parteigebäude als auch auf Parteipolitiker sind im ersten Halbjahr 2025 rückläufig im Vergleich zu den Vorjahren.
Häufige Delikte laut KPMD-PMK:
- Beleidigung (§ 185 StGB)
- Verleumdung (§ 187 StGB)
- Sachbeschädigung (§ 303 StGB)
- Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole (§ 86a StGB)
Diese Straftaten wurden häufig in sozialen Netzwerken verübt.
Physische Delikte
Am meisten von Sachbeschädigung betroffen (2021–2025):
Partei: AfD
Die AfD ist über den gesamten Zeitraum am häufigsten Ziel von Sachbeschädigung (z. B. Angriffe auf Parteibüros, Plakate, Fahrzeuge).
📌 Beispiel aus 2024:
- AfD: 190 Fälle
- SPD: 96 Fälle
- CDU: 82 Fälle(Die genauen Zahlen findest du in Tabelle 2 des Dokuments)
Am meisten von Körperverletzung betroffen (2021–2025):
Partei: AfD
Auch bei politisch motivierten Körperverletzungen liegt die AfD klar vorn.
📌 Beispiel aus 2024:
- AfD: 41 Fälle
- Grüne: 18 Fälle
- SPD: 14 Fälle(Auszug aus Tabelle 4 – PMK-rechts, links, ausländisch, religiös motiviert, differenziert nach Straftat)
Hinweis:
Beiträge in sozialen Netzwerken (Beleidigungen, Verleumdungen etc.) sind unter „sonstige“ oder explizit als solche gekennzeichnet. Die Sachbeschädigung und Körperverletzung sind in der Statistik als physische Delikte erfasst und betreffen daher keine Online-Taten.
Hier der Link zur Drucksache 21/726

