Ramadan statt Ostern: Unterwerfung durch das Bundesverfassungsgericht!

Wegen Corona blieben ausgerechnet zu Ostern Gottesdienste in Kirchen verboten. Trotz Corona sollen aber in Moscheen Freitagsgebete im Ramadan jetzt stattfinden. Wie ist das möglich? Vor Ostern klagte ein katholischer Priester aus Berlin bis zum Bundesverfassungsgericht. Er wollte das wichtigste Fest von uns Christen feiern: Ostern. Das lehnte das Verfassungsgericht ab.

Vor dem Ramadan klagte jetzt ein Imam auf Öffnung seiner Moschee für die Freitagsgebete im Ramadan und das Bundesverfassungsgericht gab ihm Recht. Plötzlich geht, was zuvor noch Leib und Leben gefährdet haben soll. Klar ist: Wer seine eigene Tradition und Kultur nicht achtet, der wird auch von anderen nicht geachtet. Das war nicht rechtsstaatlich und das ist auch keine Toleranz, das ist höchstrichterliche Unterwerfung.



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