Petitionsauschuss “erklärt” Schwankungen bei gezählten Stimmen

Petition Screenshot

Die Petition 85565 hat längst das Quorum überschritten. Tagelang schien die Plattform überfordert, den Nutzern zeigte sich ein Missverhältnis zwischen eingereichten Stimmen und öffentlich einsehbaren Angaben.

Die Hunderttausender Marke war bereits am 24. November geknackt. Angezeigt werden heute ( 28. November) jedoch nur etwas mehr als 92000 Stimmen.


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Der Petitionsausschuss hat zu Manipulationsvorwürfen und der Berichterstattung Stellung genommen. Das Missverhältnis wird damit erklärt, dass Unterzeichner entweder ihre Stimmabgabe noch nicht per Email bestätigt hätten. Die Email dazu – sofern man sich nicht mit dem Personalausweis angemeldet und verifiziert hat – bekommt man umgehend nach Unterzeichnung zugeschickt. Natürlich ist vorstellbar, dass ein bestimmter Prozentsatz davon in Spamordnern landet und die Nutzer mit dem Prozedere überfordert sind. Dass aber an manchen Tagen das Missverhältnis bei ungefähr 40.000 Stimmen gelegen haben soll, kann auch nicht mit Fake-Anmeldungen erklärt werden. Sachkundige IT-ler haben dies gegenüber FPN bestätigt. Sicher jedoch ist: Die Behörden haben jetzt eine Liste mit Namen und Adressen sämtlicher Gegner der Regierungspolitik.

Nachfolgend die Erklärung im Wortlaut:

Wichtige Information des Petitionsausschusses – Was Sie zu Mitzeichnungen wissen sollten

Was bedeutet die Zahl der Online-Mitzeichner und warum unterlag diese Schwankungen?

Die Zahl der Online-Mitzeichner repräsentiert alle gültigen Mitzeichnungen zu einer Petition, welche über das Portal getätigt wurden. Als gültig werden Mitzeichnungen gewertet, die vollständig abgeschlossen und vom Zeichner nicht zurückgezogen wurden.
Zwischenzeitlich registrierte Schwankungen bei der im Portal angezeigten Zahl der Online Mitzeichner waren auf Serverprobleme im Zusammenhang mit temporär erhöhten Lastzuständen zurückzuführen. Hierbei handelte es sich um ein reines Anzeigeproblem, die Zahl der tatsächlichen Mitzeichnungen und der Zählmechanismus für die Mitzeichnungen war davon unberührt.

Warum ist die Nr. in der sog. Mitzeichnungsliste nicht identisch mit der angezeigten Anzahl der Online-Mitzeichnungen?

In der Mitzeichnungsliste werden, sichtbar nur für angemeldete Nutzer, alle gültigen Mitzeichnungen mit Namen oder Mitzeichnungs-ID aufgelistet.
Jeder dieser Einträge verfügt zudem über eine sog. Mitzeichnungsnummer (erste Spalte der Mitzeichnungsliste).

Bei der Mitzeichnungsnummer handelt es sich NICHT um die Zahl der gültigen Mitzeichnungen sondern lediglich um die Anzahl der jemals angestoßenen Mitzeichnungsvorgänge, unabhängig davon, ob diese vollständig abgeschlossen (z.B. durch erforderliches Opt-In) wurden oder die Mitzeichnung vom Zeichner wieder zurückgezogen wurde.
Da in der Liste jedoch nur gültige Mitzeichnungen eingetragen werden, ist die Mitzeichnungsnummer nicht zwingend fortlaufend und kann Lücken zwischen zwei aufeinanderfolgenden Werten aufweisen.

Differenzen zwischen der Anzahl der gültigen Mitzeichnungen und der Höhe der Mitzeichnungsnummer sind somit normal. Die Größe der Differenz kann während der Mitzeichnungsfrist einer Petition schwanken.

Beispiel:

Angenommene gültige Mitzeichnungen: 1000
Angenommene letzte Mitzeichnungsnummer in der Mitzeichnungsliste: 1300

Daraus folgt, dass 1300 Mitzeichnungsvorgänge angestoßen wurden aber 300 Nutzer ihren Mitzeichnungsprozess noch nicht abgeschlossen haben, z. B. weil sie die Opt-In Mail nicht bestätigt oder ihre Mitzeichnung wieder zurückgezogen haben.

Wie kann ich die eigene Mitzeichnung überprüfen?

Eine Überprüfung, ob die eigene Mitzeichnung erfolgreich war, lässt sich auf zwei Arten vornehmen. Entweder es wird in der Mitzeichnungsliste nach dem entsprechenden Eintrag gesucht oder man ruft unter „mein Profil“ den Menüpunkt „Mitzeichnungen“ auf. Beide Aktionen erfordern eine vorherige Anmeldung am System.
Eine erfolgreiche Mitzeichnung wird aufgrund der dargestellten Überprüfungsmöglichkeiten NICHT zusätzlich durch eine Bestätigungs-E-Mail quittiert.

Wie verfahre ich bei der Anmeldung mit der sog. Opt-In E-Mail?

Wurde im Zuge der Mitzeichnung einer Petition ein neues Nutzerkonto registriert, so wird zur Aktivierung des Nutzerkontos und der Bestätigung der Mitzeichnung eine sog. Opt-In E-Mail verschickt. Diese enthält einen Link bzw. URL, welcher zwingend aufgerufen werden muss, damit das Konto aktiv und die Mitzeichnung gültig wird.
Die E-Mail kann erneut angefordert werden, indem man das Anmeldeformular aufruft und dann im Hinweistext „Keine Mail bekommen?“ auf der rechten Seite den entsprechenden Link anklickt.
Alternativ wird der Link zur erneuten Anforderung der Opt-In E-Mail angezeigt, wenn man versucht, sich mit einem noch nicht aktivierten Konto am System anzumelden.
Ist die erneute Anforderung einer Bestätigungs-E-Mail nicht möglich, so wurde entweder noch kein Konto angelegt oder es fand bereits ein Aufruf des Bestätigungslinks statt. In beiden Fällen erfolgt eine entsprechende Fehlermeldung.

Mitzeichnungen, die mit einem bereits vorhandenen Nutzerkonto durchgeführt werden, werden sofort berücksichtigt und es ist kein Opt-In Vorgang notwendig (demzufolge wird auch keine Opt-In Mail versendet).



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