Organspende: Bundesrat stellt Gesetzentwurf zur Widerspruchslösung vor

Wie wir schon mehrfach berichtet haben, steht der nächste Angriff auf die Menschenwürde bevor. Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf für eine sogenannte Widerspruchslösung bei Organspenden in den Bundestag eingebracht (20/12609).

Die Begründungen und Ausführungen spotten jeder Beschreibung. Künftig soll jede Person als Organspender gelten, wenn sie nicht zu Lebzeiten einer Organspende widersprochen hat. Das Recht des Einzelnen, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden, bleibt aus Sicht des Bundesrats davon unberührt. Welch ein Hohn!

Die Bundesregierung übt sich in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf in emotionaler Erpressung: „Angesichts der vielen Patientinnen und Patienten, die auf ein Spenderorgan warten und der anhaltend niedrigen Spenderzahlen wurden insbesondere in der letzten Legislaturperiode eine Vielzahl wichtiger struktureller Maßnahmen im Transplantationsgesetz verankert.“

Ebenso verweist die Regierung auf bessere Finanzierungsbedingungen und die Errichtung des Registers für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende, „das im März diesen Jahres seinen Betrieb erfolgreich aufgenommen hat“.

Die Wahrheit wird jedoch verschwiegen. Tote können keine Organe spenden. Und das Leben mit einem „Spenderorgan“ gelingt nur, wenn das Immunsystem durch Medikamente heruntergefahren wird, um die natürliche Abstoßungsreaktion zu verhindern. Der Körper will keine fremden Organe.

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4 Antworten zu „Organspende: Bundesrat stellt Gesetzentwurf zur Widerspruchslösung vor“