Nordstream-Explosionen und „Criminal Profiling“: Drückend Tatverdächtige sind die USA 

Betrachtet man das auffällig abwimmelnde Verhalten unserer Staatsführung und Hauptmedien bei der Suche nach den Nordstream-II – Tätern, wenn es in Richtung USA geht, so kann das als erster Hinweis auf die Täterschaft gelten.  Für den Versuch, näher heranzukommen, kann man das „Criminal Profiling“ verwenden. Dabei werden die folgenden Kriterien einzeln bewertet: Der etwaige Nutzeffekt für die Täter (Motiv), die Aufenthaltszeiten und -orte, die Werkzeuge, die Bewaffnung, das Geschick für die Ausführung, die Spurenverwischung, das Legen falscher Fährten, frühere Ankündigungen zur Tat, die Einbindung von Helfern, die Irreführung der Ermittler und Beobachter, die öffentliche Übernahme der Täterschaft und Weiteres.

Das Criminal Profiling sieht im Fall des Nordstream-Attentats so aus:

  • Kriterium 1. Nutzeffekt:  Die Zerstörung der Nordstream-Gasversorgung nützt zum einen der deutschen Regierung, weil sie den immer nachdrücklicheren Forderungen nach Öffnung von Nordstream II und den  zu erwartenden Massendemonstrationen den Boden entzieht, nach dem Motto: Die Forderung ist irreal geworden, Sie können nach Hause gehen. Sie nützt den USA, weil Ihre starke Stellung beim Flüssiggas es erlaubt, Deutschland am ausgestreckten Arm verhungern zu lassen. Dazu müsste der US-Präsident lediglich eine Sanktionsorder unterzeichnen, die Schiffsversicherungen für Deutschland blockiert. Anschließend führe kein Pott mehr zu uns. Das Verfahren haben die USA gegen den Nordstream-Rohrleger „All Seas“ bereits vorgeführt, der auf der Stelle Schluss machte und davondampfte. Die Pipelinezerstörung nützt den Polen und Ostanrainern, weil Deutschland keine unabhängige Gasversorgung mehr hat undihnen endlich gleichgestellt ist.
  • Kriterium 2. Aufenthaltszeiten an der Explosionsstelle. Sicher ist, dass ein großer  USA-Kriegsschiffskonvoi mit 4.000 Soldaten – die „USS Kearsarge“, begleitet von den Landungsschiffen „USS Arlington“ und „USS Gunston Hall“ – am 21. und 22.9.2022  von Osten kommend, also aus Richtung Explosionsstelle – durch den Fehmarnbelt in Richtung Westen fuhr (hier). Der restliche Schiffsverkehr ist mit Unsicherheiten behaftet und kann weder pro noch kontra verwertet werden.
  • Kriterium 3. Werkzeuge und Bewaffnung: Man kann davon ausgehen, dass der USA-Konvoi sich gegen U-Boote zur Wehr setzen kann. Damit sind gezielte Explosionen in den dortig geringen Wassertiefen technisch möglich. Auch hier ist der restliche Verkehr mit Unsicherheiten behaftet, eine Konstante aber bildet die Fähigkeit der USA zur gezielten Detonation, auch zeitverzögert.
  • Kriterium 4.  Das Geschick für die Ausführung ist der US-Marine sicher zuzuschreiben.
  • Kriterium 5.  Die Spurenverwischung wurde von einigen Schiffen durch Ausschalten der Transponder bewirkt. Für den US-Konvoi trifft das nach Medienberichten zu (hier).
  • Kriterium 6. Ankündigungen der Tat erfolgten zumindest indirekt durch den US-Präsidenten (hier
  • Kriterium 7. Irreführung der Ermittler und Beobachter. Zumindest für Deutschland wird aus Sicht von Kritikern die Irreführung durch zahlreiche Medien gewährleistet. Während über den Staatsfunk nicht weiter räsoniert werden muss, sollte man wissen, dass die größte deutsche Internetplattform und auflagenstärkste Zeitung – „Bild“  (sowie die „Welt“) – fast zur Hälfte im Besitz nordamerikanischer Finanztrusts („Heuschrecken“) sind und damit kaum enthüllend gegenüber den USA in Erscheinung treten würden. Auch sollte man wissen, dass die politische Partei SPD zu wesentlichen Teilen Miteigentümer der Madsack-Gruppe ist, deren redaktionelle Zentralgroßküche sich als  „RND – Redaktionsnetzwerk  Deutschland“  bezeichnet und nicht als Organ der Desavouierung der Koalition gehandelt werden kann. Die übrigen Hauptmedien werden ebenfalls von der Regierung mitbezahlt und dürften kaum in die fütternden Hände beißen wollen. 
  • Kriterium 8. Die öffentliche Übernahme der Täterschaft fehlt hier noch, wird aber pikanterweise vorläufig ersetzt durch einen Politprominenten Polens, der transatlantisch als gut informiert und vernetzt gelten kann: Radek Sikorski, früherer Außenminister des Landes und heute Mitglied des EU-Parlamentes.  Er zeigte auf seiner Twitterseite das sprudelnde Gasleck von Nordstream – 2 und schrieb neben „Thank you USA“ sinngemäß: „Ein kleines Ding, das viel Freude  macht“ (hier). Auffälligerweise hat er  den Eintrag nach kurzer Zeit gelöscht. 

Unspezifisches: Einen interessanten Hinweis auf „Friendly Fire“ liefert ausgerechnet EU-Vorsitzerin von der Leyen. Als Reaktion auf die Pipelinezerstörung schrieb sie auf Twitter am 27.9.22: „Any deliberate disruption of active European energy infrastructure is unacceptable & will lead to the strongest possible response“ („Jede absichtliche Unterbrechung der aktiven europäischen Energieinfrastruktur ist inakzeptabel und wird zu den schärfstmöglichen Reaktionen führen“),(hier). Der Fettdruck von „active“ stammt vom Verfasser und markiert den Clou der Leyen-Meldung: Die Zerstörung nicht aktiver Strukturen ist von der Drohung ausgenommen und dazu zählte die blockierte Nordstream-II. Damit entbot Frau von der Leyen Tätern des Anschlags aus den eigenen Reihen – also auch den USA – eine Freikarte. Sehr elegant.

Per Saldo spricht die Methode des Criminal Profiling in allen Punkten auch für die USA als Täter. Sie haben in dem Verfahren die meisten Punkte „gesammelt“ und müssen bis zum Beweis des Gegenteils als Tatverdächtige Nr. 1 gelten.

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