Die Tagesschau meldet kühl: AfD-Politiker Joachim Paul bleibt von der OB-Wahl in Ludwigshafen ausgeschlossen. Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch das Verfassungsgericht in Rheinland-Pfalz haben seine Beschwerden abgewiesen. Begründung: Zweifel an seiner Verfassungstreue – gestützt auf ein Schreiben des Verfassungsschutzes. Damit ist Pauls Name am Sonntag nicht auf dem Wahlzettel zu finden. Eine Möglichkeit bleibt ihm jedoch: Nach der Wahl kann er eine Wahlprüfungsbeschwerde einlegen und so die Rechtmäßigkeit des Ausschlusses anfechten.
Doch genau an dieser Stelle setzt Mathias von Gersdorff an. In seinem Kommentar wird die juristische Niederlage nicht als Ende, sondern als Beginn einer viel größeren Kampagne gewertet. Denn Paul kann jetzt die Karten öffentlich auf den Tisch legen: Ein Wahlausschuss, bestehend aus einigen wenigen Funktionären, entscheidet über die Köpfe der Wähler hinweg, wer überhaupt zur Wahl antreten darf. Das bedeutet, so Gersdorff, nichts anderes als ein Verbot durch die Hintertür.
Paul steht damit als Symbolfigur da – nicht nur für eine persönliche Auseinandersetzung, sondern für die Grundsatzfrage, ob in Deutschland die Wähler noch selbst entscheiden dürfen oder ob kleine Gremien bestimmen, wer überhaupt wählbar ist. Aus Gersdorffs Sicht eröffnet diese „Niederlage“ enorme Kampagnen-Möglichkeiten: Reisen, Bücher, Aufklärung über die groteske Lage. Kurz: Ein juristischer Dämpfer verwandelt sich in politischen Sprengstoff.

