von Dokmed
Im Zuge der Übernahme der vollen Regierungsgewalt durch die Alliierten am 5. Juni 1945 wurden in der Folge sämtliche NSDAP Einrichtungen und Gesetze durch die Militärregierung „aufgehoben/beseitigt oder verboten“ und die führenden Köpfe der NSDAP in den Nürnberger Prozessen wegen Kriegsverbrechen durch den internationalen Militärgerichtshof verurteilt.
Soweit der landläufig bekannte Sachverhalt.
Nur hatte damit tatsächlich eine Entnazifizierung stattgefunden?
Diese Frage ist berechtigt, denn durch die Übernahme der vollen Regierungsgewalt durch die Siegermächte, die nicht die Annektion bewirkte, war keine deutsche Regierungsbeteiligung mehr gegeben und damit auch der vollständige Stillstand der Rechtspflege eingetreten, so daß es keine Gesetzesänderungen im deutschen Reichsrecht geben konnte und die Siegermächte die Gesetze auch nicht aus dem Reichsrecht tilgen konnten.
Daß dem so ist, ergibt sich schon aus der Rede Dr. Carlo Schmids vom 8.Sept. 1948 vor dem parlamentarischen Rat, in welcher er mehrfach darauf hinweist, daß das zu schaffende BRD-Konstrukt kein Staat im eigentlichen Sinne sein kann, weil ihm die letzte Kompetenz der Kompetenzen fehlt, die letzte Hoheit über sich selbst und damit die Möglichkeit zur letzten Verantwortung.
Nimmt man dann noch die Fakten zusammen, daß viele der zunächst zum Tode verurteilten begnadigt und schließlich im Kabinett Adenauers Platz gefunden hatten, dann kann man eigentlich nicht von einer Entnazifizierung mehr sprechen.
Ein besonderer Aspekt der Fragwürdigkeit zur Entnazifizierung besteht aber hinsichtlich der Justiz, die nie zur Rechenschaft gezogen worden ist, die aber durch ihr Handeln dem Terrorregieme Hitlers den Boden für dessen Bestand wesentlich mitbereitet hat. Zum Gedenken dessen findet sich seit 2004 am Amtgericht in Freiburg eine Tafel mit dem Hinweis auf die Sondergerichtsbarkeit, das in nur äußerlich gesetzmäßigen Verfahren während der Nazizeit zahlreiche Unrechtsurteile gefällt hat, darunter mindestens 27 Todesurteile (Freisler Roland: über 5000 Todesurteile alleine!)
Ein bislang völlig unbeachtet gebliebener Aspekt aber ist, daß die Besatzung entsprechend der HLKO (Haager Landkriegsordnung) Artikel 43 zur Wiederherstellung der öffentlichen Ordnung und Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens, und zwar, soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze zu erfolgen hat. Dies hat verheerende Folgen.
Da wie oben dargelegt, die Entnazifizierung durch die Siegermächte das Reichsrecht nicht veränderte, kann heute die Besitzdienerin der 3 Mächte im teilwiedervereinten Deutschland unter Hinweis auf die HLKO die Hitlergesetze anwenden und damit wie im November 2011 den Hitlererlass von 1934, daß die Staatszugehörigkeit ab sofort auf Deutsch und nicht mehr Deutsches Reich lautet, verwalterisch aufnehmen und umsetzen.
So gesehen sind wohl auch die U-Bootgeschenke und finanziellen Zuwendungen an Israel durch den Havaraa Vertrag Hitlers mit den Zionisten gedeckt, woraus folgt, daß die Deutschen am Völkerrechtsverbrechen gegen das palästinentische Volk solange mitschuldig sind, solange sie sich nicht entnazifiziert haben.
Ergo haben wir unsere Souveränität unter der Vorgabe der Entnazifizierung, zwingend wieder herzustellen. Damit verschwindet auch die Deutungshoheit über die damit zusammenhängenden Themen, die sich heute die BRD anmaßt zu haben.