Mehr als 20 Millionen Hartz IV Bescheide wurden 2019 verschickt – 56 Millionen Euro nur für Portokosten

Symbolbild Jobcenter by O24

Im Jahr 2019 sind rund 20,7 Millionen SGB-II-Bescheide (Hartz IV) erstellt worden, drei Millionen (14,5 Prozent) davon sind Erstattungsbescheide gewesen. Im Rechtskreis des SGB III (Arbeitslosengeld I) wurden rund 4,9 Millionen Bescheide erstellt, davon waren rund 445.000 (9,1 Prozent) Erstattungsbescheide. So geht es aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion hervor, berichtet der Kurznachrichtendienst des Bundestags (hib).

Alleine die Portokosten betrugen satte 56 Millionen Euro

In der Vorbemerkung der Fragesteller heißt es:

Die Portokosten für den Versand der erfassten Bescheide betrugen im Jahr 2018 rund 12 Mio. Euro. Dabei entfielen 10,78 Mio. Euro auf Bescheide nach dem SGB II und 1,17 Mio. Euro für die Bescheide nach dem SGB III.

Aus der Antwort der Bundesregierung.

In den Jahren 2015 bis 2019 wurden im Bereich der Zentralen Druckproduktion der Bundesagentur für Arbeit (BA) die folgenden Sendungsvolumina produziert:

• 2015: 123.580.183 Briefsendungen (IT-Sachkosten 5.520.716 Euro, Portokosten 47.138.390 Euro)
• 2016: 128.438.460 Briefsendungen (IT-Sachkosten 4.421.142 Euro, Portokosten 49.221.212 Euro)
• 2017: 134.792.440 Briefsendungen (IT-Sachkosten 4.060.973 Euro, Portokosten 54.339.739 Euro)
• 2018: 139.768.747 Briefsendungen (IT-Sachkosten 4.779.134 Euro, Portokosten 55.279.343 Euro)
• 2019: 134.676.629 Briefsendungen (IT-Sachkosten 4.781.286 Euro, Portokosten 56.030.619 Euro)


Quelle: Drucksache 19/18329



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