Der Kölner Erzbischof, Kardinal Rainer Woelki, erhält für die Dauer seiner von Papst angeordneten „in der Sorge um die Leitung der Kirche von Köln“ angeordneten „Auszeit“ von Oktober bis Anfang März 2022 seine vollen Bezüge.
Dies berichtet der „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Mittwoch-Ausgabe) unter Berufung auf Angaben des Erzbistums. „Der Erzbischof ist weiterhin im Amt“, teilte ein Bistumssprecher auf Anfrage der Zeitung mit. Eine geistliche Auszeit sei kein Urlaub. Wenn ein Priester beispielsweise Exerzitien mache oder an einer Fortbildung teilnehme, habe auch das dienstlichen Charakter.
Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ mit Bezug auf das Erzbistum weiter schreibt, erhält Woelki ein Gehalt nach Beamtenbesoldungsstufe B10, entsprechend einem Oberbürgermeister. Laut Gehaltstabelle für den Öffentlichen Dienst im Land NRW bedeutet B10 ein monatliches Bruttogehalt von 13.771 Euro. Wie das Erzbistum der Zeitung weiter erklärte, habe der Kardinal sich bei seinem Amtsantritt „für eine deutliche Reduzierung seines Gehalts“ im Vergleich zu dem seines Vorgängers, Kardinal Joachim Meisner, entschieden. Auch gebe es keine Sonderzuwendungen.