Kalbitz: „EuGH-Urteil kann die Diskussion um Zwangsgebühren-TV und Reform der öffentlich-rechtlichen Sender nicht stoppen“

Andreas Kalbitz – Foto: metropolico Bildagentur

Der medienpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg, Andreas Kalbitz, über das EuGH-Urteil zum Rundfunkbeitrag:

„Die Diskussion um die Neuausrichtung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland ist durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs noch lange nicht beendet. Diese Entscheidung überrascht mich nicht, aber dadurch wird unsere grundsätzliche Kritik an den mit Zwangsgebühren finanzierten öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten nicht weniger stichhaltig.

Der immer mit neuen, zusätzlichen Aufgaben wachsende öffentlich-rechtliche und staatsnahe Rundfunk muss seine verfassungsgemäßen Grenzen endlich aufgezeigt bekommen. Eine mittlerweile exzessive Unterhaltung samt gefühlten zehn Krimis täglich entspricht schon lange nicht mehr dem Rundfunkauftrag. TV-Auktionen von Trödel gehören ebenso wenig wie die zahlreichen Kochshows zur notwendigen Grundversorgung. Besonders ärgerlich ist die politische Einseitigkeit, die missliebige Parteien, Bewegungen und Strömungen ausgrenzt und diffamiert. Ziel muss es weiterhin sein, dass die öffentlich-rechtlichen Sender politisch neutral berichten. Es kann in einer Demokratie nicht die Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Sender sein, Regierungspropaganda zu betreiben, falsch oder lückenhaft zu berichten wie in Chemnitz oder Cottbus oder Dinge wie Migrantengewalt gegen Deutsche und den UN-Migrationspakt unter den Tisch zu kehren.

Die AfD ist auch weiterhin die Stimme der Vernunft und der demokratischen Rundfunkbeitragskritiker. Wichtigstes Ziel: Wir brauchen dringend eine Reform.“


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