Jetzt amtlich: Spitzel und V-Leute überwachen Spaziergänger

Der Neue Phänomenbereich verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates war kürzlich Gegenstand einer Anfrage der AfD-Fraktion an die Bundesregierung. Was nun anhand dieser schwammigen Formulierung alles als „verfassungsschutzrelevant“ eingestuft werden könnte, sollte aufhorchen lassen. Die Antwort lässt nämlich kaum Zweifel offen:

es werden … solche Bestrebungen erfasst, die durch die systematische Verunglimpfung und Verächtlichmachung des auf der freiheitlichen demokratischen Grundordnung basierenden Staates und seiner Institutionen bzw. Repräsentanten geeignet sind, das Vertrauen der Bevölkerung in diese Grundordnung zu erschüttern. Von sachbezogener – auch polemischer – Kritik unterscheidet sich dies gerade dadurch, dass unter Außerachtlassung jeder Bemühung um Augenmaß an die Stelle des kritischen Urteils eine Darstellung tritt, die im einzelnen kritikwürdige Zustände bewusst entstellt, begleitet von einer Diffamierung der Einrichtungen des Staates und seiner Repräsentanten, so dass der Eindruck entstehen muss, diese allenthalben bestehenden „Missstände“ hätten letztlich ihre Ursache in der Grundordnung selbst, am Maßstab praktischer Bewährung gemessen sei sie also untauglich. Dadurch wird ein Klima geschaffen, in dem – letztlich womöglich sogar auf Gewaltanwendung zielen- de – Neigungen gedeihen, diese Grundordnung als in ihren Auswirkungen „unerträglich“ zu beseitigen.“

Und so verwundert auch nicht weiter die Tatsache, dass offenbar etliche V-Leute, verdeckte Ermittler und sonstige Spitzel das „Demonstrationsgeschehen“ gegen die Corona-Maßnahmen überwachen – offline, wie auch online.

Hier die Frage:

Setzen die Polizeien des Bundes und, nach Kenntnis der Bundesregie- rung, der Länder, die Verfassungsschutzämter oder andere Behörden auf Bundes- wie Landesebene auf Demonstrationen gegen die Corona-Politik verdeckt operierende Beamte ein, und wenn ja, welche Aufgabe haben diese?

Die Antwort ist wie üblich formuliert und lässt aber keine anderen Rückschlüsse zu:

Die Beantwortung der hier genannten Frage würde in ihrer Gesamtschau nicht nur die nachrichtendienstliche Taktik und Methodik offenlegen, sie wären auch geeignet, Rückschlüsse auf den Einsatzbereich und damit möglicherweise auch auf den Mitarbeiter selbst zu liefern.

Hier das gesamte Dokument: https://dserver.bundestag.de/btd/20/007/2000774.pdf

Kommentare

5 Kommentare zu „Jetzt amtlich: Spitzel und V-Leute überwachen Spaziergänger“