Ist das schon Volksverhetzung und Belohnung von Straftaten?

Der FOCUS von heute: Warum Experten die Lieferung von Streubomben an die Ukraine empfehlen. Der Einsatz dieser Munition gilt als Kriegsverbrechen, wer diese befürwortet macht sich doch eigentlich strafbar, oder? Belohnung und Billigung von Straftaten (§ 140 StGB), würde ich meinen, denn diese hatte man mir vorgeworfen, wie man hier nachlesen kann. Die satirische Aufbereitung des “Atomkraft, nein danke”- Stickers zu “Atomkrieg, ja bitte” mit Bezug auf das Kriegsgeschrei der Grünen wollte man mir allen Ernstes zum Nachteil auslegen. Es wurde nichts draus, zu absurd befand dann wohl die Abteilung Staatsschutz oder wer auch immer, was aber wird geschehen bei einer Strafanzeige gegen den FOCUS? Ich persönlich finde ja, solche Experten sollten genauso geächtet werden, wie die Munition.

Kommen wir zur Personalie Fleischhauer. Woche für Woche greift dieser Typ ganz tief in die Jauchegrube und muss hilflos mitansehen, dass seine Meinung kein Gehör findet und immer mehr Menschen, die Scheu davor verlieren, der AfD ihre Stimme zu geben. Wenn gar nichts hilft, wird einfach eine ganze Gruppe für bekloppt erklärt. Schrei nach Liebe: Warum AfD-Anhänger ein Fall für den Therapeuten sind… So machte man es in gewissen Regimen. Menschen mit abweichender Einstellung wurden psychiatrisiert. In der DDR nahm man Dissidenten gerne auch noch die Kinder weg, um sie einer linientreuen Erziehung zuzuführen. Herr Fleischhauer findet das offenbar lustig. Am Ende seiner Texte findet man nämlich stets folgenden Hinweis:

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Fleischhauer selbst sieht seine Aufgabe darin, einer Weltsicht Stimme zu verleihen, von der er meint, dass sie in den deutschen Medien unterrepräsentiert ist. Also im Zweifel gegen Herdentrieb, Gemeinplätze und Denkschablonen. Vergnüglich sind seine Texte allemal – vielleicht ist es dieser Umstand, der seine Gegner am meisten provoziert.

Sie können unserem Autor schreiben: Per Mail an j.fleischhauer@focus-magazin.de oder auf Twitter@janfleischhauer.

Focus

Ich finde auch hier, aber das ist selbstverständlich meine persönliche Meinung, dass es sich um lupenreine Volksverhetzung handelt, § 130, aber wer bin ich schon. Das sollte doch ein Volljurist entscheiden, zum Beispiel der nächste Staatsanwalt…



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2 Kommentare

  1. Zumindest sollte sich die Polit- und Medienkamarilla endlich mal festlegen:
    Brauner Bodensatz und Therapiebedürftigkeit sind schließlich nicht dasselbe, wenngleich auch nicht minder bösartig.

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