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Bürgergeld: Steigender Anteil von Ausländern

Im März 2024 gab es in Deutschland rund 34,8 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, davon 29,3 Millionen mit deutscher Staatsangehörigkeit. Von den rund 5,6 Millionen Beschäftigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit stammten 2,5 Millionen aus EU-Ländern, knapp 183.800 aus der Ukraine und rund 570.000 aus verschiedenen Asylherkunftsländern. Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in einer Antwort (20/14083) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion: Im Juni 2023 stellten ausländische Familien mehr als die Hälfte aller Familien im Bürgergeldbezug und sind somit überrepräsentiert.

Bei Bedarfsgemeinschaften mit Kindern, in denen ein arbeitsloser erwerbsfähiger Leistungsberechtigter haushaltsführend war, gab es 354.826 ausländische Bedarfsgemeinschaften mit Kindern (61,5 Prozent) und 221.918 deutsche Bedarfsgemeinschaften mit Kindern (38,5 Prozent). Von den rund 5,5 Millionen Regelleistungsberechtigten im Bürgergeldbezug hatten rund 52 Prozent eine deutsche und knapp 48 Prozent eine ausländische Staatsbürgerschaft.

Der Anteil der deutschen Bedarfsgemeinschaften mit Kindern hat sich in den letzten 13 Jahren mehr als halbiert, während die Zahl der ausländischen Bedarfsgemeinschaften mit Kindern um rund 150.000 gestiegen ist. Im Juni 2010 standen 481.393 deutsche Bedarfsgemeinschaften mit Kindern (70,6 Prozent) 200.358 ausländischen Bedarfsgemeinschaften mit Kindern (29,4 Prozent) gegenüber.

Die Bundesregierung führt den Anstieg der Zahl von Leistungsberechtigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit auf den Bürgerkrieg in Syrien und den „russischen Angriffskrieg“ auf die Ukraine zurück, die zu großen Fluchtbewegungen geführt haben.

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