Martin Sellner berichtet: “Am 3. Dezember entschied das Oberlandesgericht Graz in 9 Beschwerden gegen Zwangsmaßnahmen die gegen mich, Vereine und Aktivisten der IB im Jahr 2019 durchgeführt worden waren. Diese Beschlüsse wurden mir vor wenigen Tagen zugestellt. In allen 9 Fällen wurde meiner Beschwerde stattgegeben und das Gericht erklärte wörtlich dass; “dass die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorlagen, so dass durch sie ungeachtet der erteilten Bewilligung das Gesetz verletzt wurde.”
Mediale Berichterstattung wir erwartet pic.twitter.com/dnRV6JAnSd
— Martin Sellner 🪥 (@Martin_Sellner) December 16, 2019