Hausdurchsuchung bei IB-Chef Sellner war rechtswidrig

Martin Sellner – Foto: O24

Martin Sellner berichtet: “Am 3. Dezember entschied das Oberlandesgericht Graz in 9 Beschwerden gegen Zwangsmaßnahmen die gegen mich, Vereine und Aktivisten der IB im Jahr 2019 durchgeführt worden waren. Diese Beschlüsse wurden mir vor wenigen Tagen zugestellt. In allen 9 Fällen wurde meiner Beschwerde stattgegeben und das Gericht erklärte wörtlich dass; “dass die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorlagen, so dass durch sie ungeachtet der erteilten Bewilligung das Gesetz verletzt wurde.”

 



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