Gesichtserkennung geplatzt: Bundesregierung blamiert sich mit illegalem Überwachungsplan

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Das große Überwachungsexperiment steht vor dem Aus – und das völlig zu Recht. Die Pläne von Innenminister Alexander Dobrindt, eine biometrische Datenbank zur Gesichtserkennung aufzubauen, verstoßen gegen EU-Recht. Das bestätigt ein neues Gutachten, das AlgorithmWatch zusammen mit Experten von Amnesty International, dem Chaos Computer Club, der Gesellschaft für Freiheitsrechte und Ex-Datenschützer Ulrich Kelber vorgestellt hat. Laut AlgorithmWatch ist der Vorstoß aus rechtlichen und technischen Gründen „zum Scheitern verurteilt“.

Der Kern der Sache: Die EU-KI-Verordnung (AI Act) verbietet ausdrücklich, Datenbanken zur Gesichtserkennung durch das massenhafte Auslesen von Bildern aus dem Internet oder Überwachungskameras anzulegen. Genau das aber plant das Innenministerium. Ein von AlgorithmWatch beauftragtes Gutachten des Hamburger Professors Dirk Lewandowski zeigt, dass ein Abgleich ohne Datenbank technisch gar nicht möglich ist – und damit automatisch rechtswidrig.

Lewandowski macht klar: Frei verfügbare Fotos lassen sich nicht „live“ durchsuchen, sondern nur über vorbereitete Datenbanken. Das bedeutet, jeder Schritt in Richtung KI-gestützter Massenüberwachung verletzt geltendes EU-Recht. Amnesty warnt vor einem Angriff auf Grundrechte, der CCC vor einer schleichenden Einführung des Überwachungsstaates – und Kelber erinnert daran, dass schon oft das Bundesverfassungsgericht überzogene Polizeigesetze stoppen musste.

Trotzdem will Dobrindt laut Transition News die Pläne weiterverfolgen – inklusive „präventiver Telekommunikationsüberwachung“, also staatlichem Zugriff auf Handys ohne Verdacht. Der Traum vom gläsernen Bürger bleibt – vorerst – ein Albtraum der Regierung.

Quellen: Transition NewsAlgorithmWatch


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