Geiselnahme von Köln: Tat von IS-Anhänger Mohammad A.R. hat angeblich keinen terroristischen Hintergrund

Screenshot Youtube

Ohne Worte: Die Bundesanwaltschaft hat gestern die Ermittlungen gegen den 55-jährigen syrischen Staatsangehörigen Mohammad A. R. wegen des Brandanschlags und der Geiselnahme vom 15. Oktober 2018 am Kölner Hauptbahnhof an die Staatsanwaltschaft Köln abgegeben. Die Ermittlungen haben die für ein radikal-islamistisches Motiv des Beschuldigten sprechenden Verdachtsmomente nicht erhärtet.

Die Ermittlungen waren ursprünglich von der Bundesanwaltschaft übernommen worden, weil aufgrund von Zeugenangaben von einem radikal-islamistischen Hintergrund der Tat auszugehen war. Danach soll der Beschuldigte die Freilassung einer Frau gefordert haben, deren Mann sich terroristisch betätigt haben soll. Zudem soll der Beschuldigte geäußert haben, dass er Mitglied des sogenannten Islamischen Staates sei und zu diesem nach Syrien ausreisen wolle. Im Zuge der weiteren Ermittlungen ließen sich die auf eine radikal-islamistische Motivlage deutenden Indizien jedoch nicht erhärten. Insbesondere haben sich keine Anhaltspunkte für eine Beteiligung des Beschuldigten an der ausländischen terroristischen Vereinigung “Islamischer Staat” ergeben.

Vor diesem Hintergrund fehlt es an einem Staatsschutzdelikt von besonderer Bedeutung. Das Ermittlungsverfahren war daher von Gesetzes wegen an die Staatsanwaltschaft Köln abzugeben.

http://opposition24.com/koeln-pressekonferenz-geiselnahme-taeter/


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