Die deutsche Geheimpolizei hat im Mai 2026 eine Broschüre veröffentlicht, die Grundlage und Handreichung für beliebige Kriminalisierung mißliebiger Personen und Organisationen und für weitreichende Zensur unerwünschter gesellschaftspolitischer Analysen und Kritik sein soll, und zwar mittels frei erfundener, völlig willkürlicherUnterstellung von „Antisemitismus“! Es ist die gleiche Geheimpolizei, das sollte nie vergessen werden, deren Personalbestand bei Gründung nahezu vollständig aus Hitlers Gestapo rekrutiert wurde (die Namen Gehlen und Gerken mögen hier genügen) und die zwecks Vertuschung dieser historischen Kontinuität und Bemäntelung ihrer antidemokratischen Funktion in „Verfassungsschutz“ umgetauft wurde. Dieses orwellsche Monstrum ist direkt dem Innenministerium unterstellt (also weisungsgebunden) und bespitzelt inzwischen flächendeckend das Volk. Und es maßt sich ebenfalls verfassungswidrig (!) an, unliebsame Oppositionsparteien offiziell zu diffamieren (wie jüngst durch die „Einstufung“ der AfD als „rechtsextrem“) – mit existenzbedrohenden Folgen für diese.
Ein neuzeitlicher Hexenhammer
Die aktuelle Veröffentlichung des Spitzelapparates („Bundesamt für Verfassungschutz“) firmiert unter dem Titel „Versteckte Botschaften – Antisemitische Codes und Chiffren“. In pseudosachlichem Inquisitorenton wendet sie sich an „Lehrer“ und „pädagogisches Fachpersonal“ sowie an „interessierte Bürger“, will also Gesinnungsschnüffelei und allgemeines Denunziantentum bereits an Schulen, aber keineswegs nur dort, anheizen und anleiten. Auf etwa 80 (!) steuergeldbezahlten Seiten werden darin zahlreiche Bilder, Worte und Namen aufgelistet, die – so behauptet dieser neuzeitliche „Hexenhammer“ – angeblich Teil einer angeblichen antisemitischen Geheimsprache seien, die angeblich benutzt würde, um angeblichen Antisemitismus zu verschleiern und durch diese „Täuschung“ und „Tarnung“ strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Die Liste dieser angeblichen „Geheimzeichen“ ist lang und vor allem beliebig! Mit ihr läßt sich bei Bedarf jedem, aber wirklich jedem, das Totschlagwort „Antisemit“ anhängen: Eine solche „Chiffre“ soll etwa die Verwendung des Wortes „Lüge“ für Regierungsbehauptungen sein oder auch eine Formulierung wie „Masken fallen lassen“; zu derartigen „Chiffren“ sollen nicht nur Worte wie „Ostküste“ und „Wall Street“, „Globalismus“, „Eliten“ und „Hochfinanz/BlackRock“ gehören, sondern auch „Drahtzieher“ und „Handlanger“, nicht nur „Siegermächte“ und „Morgenthauplan“, sondern auch die sinnbildliche Darstellung eines Kraken oder Auges, eines Puppenspielers bzw. Strippenziehers z.B. in Satiren oder Werbemotiven, die hier nur beispielhaft aufgeführt sind.[1] In allen diesen Fällen handelt es sich gemäß dem Steuergeld fressenden Spitzelapparat (hinter dem jede Stasi völlig verblaßt) also um „antisemitische Chiffren“, die letztlich für „jüdische Weltverschwörung“ im Sinne der Nazipropaganda stehen sollen. Um diesem deliranten Dreck mittels Kontingenzsetzung Nachdruck zu verleihen, werden im Text intermittierend einschlägige, abstoßende wirkliche antisemitische Propagandabilder der Hitlerzeit eingestreut, z.B. eines Strippen ziehenden Kippaträgers mit langer Nase. – Sollen wir deshalb die Augsburger Puppenkiste oder die Muppet Show als antisemitisch brandmarken und verbieten, mit den Händen essen und Besteckwerbung verbieten, weil Hitler mit Messer und Gabel gegessen hat?
Kritik an Soros und Schwab soll „Antisemitismus“ sein
Auch Kritik an Israel und vor allem Namen wie beispielweise von George Soros, aber auch von Klaus Schwab und seinem WEF-Nachfolger und BlackRock-Chef Larry Fink würden angeblich als „antisemitische Chiffren“ fungieren. Inhaltliche, sachbezogene Auseinandersetzung z.B. mit den Aktivitäten des Herrn Soros oder des Herrn Fink soll demnach „Antisemitismus“ sein. Daß jemand wegen seiner Abstammung (im Einzelfall zufällig jüdische Wurzeln, die für jeden aufgeklärten Menschen natürlich völlig gleichgültig sind) außerhalb von Kritik und Gesetz gestellt wird, schlägt dem bürgerlichen Gleichheitsgrundsatz ins Gesicht und bezeichnet den Rückfall in vorbürgerliche Zeiten. Aber damit noch nicht genug: Ausdrücklich sollen auch Namen wie Rockefeller oder Gates, die bekanntermaßen keine jüdische Herkunft aufweisen, „antisemitische Chiffren“ sein, die für „Judentum im allgemeinen als vermeintlich geheime globale Finanzelite“ stehen; hier würden Nichtjuden „vermeintlich jüdische Verhaltensweisen“ zugeschrieben. Wahrlich, wenn sie nicht so gefährlich wären, könnte man diese unfalsifizierbaren Absonderungen für Delirien eines Verrückten halten. Sie erreichen exakt Inquisitionsniveau! – Wenn eine angebliche Hexe zum Zeitpunkt des angeblichen Hexensabbats schlafend im Bett ihres Hauses gefunden wurde, galt das dem Inquisitor keineswegs als Alibi, sondern „bewies“ gerade, daß sie gleichzeitig auf dem Blocksberg mit dem Teufel buhlte und ihren Scheinleib zwecks Verwischung der Spuren ins Bett hexte. Und dann brannten die Scheiterhaufen!
Gemäß dem Spitzel-Machwerk handelt es sich auch um „antisemitische Chiffren“ für „jüdische Weltverschwörung“, wenn „komplexe Krisen durch einfache Gut-Böse-Logiken erklärt“ würden, wenn „radikale Komplexitätsreduktion … das Vertrauen in die Demokratie und internationale Politik untergräbt“ – beispielhaft wird hier das Wort „Plandemie“ während der Proteste gegen die Corona-Maßnahmen genannt. Und auch die „Schaffung kollektiver Feindbilder“, die dazu „beitragen, komplexe Entwicklungen drastisch zu vereinfachen“, fallen darunter, „indem sie eine akute Bedrohungslage heraufbeschwören“. Damit würden sie nämlich angeblich einen „Nährboden für körperliche Übergriffe“ schaffen, für „aggressive Übergriffe auf … Juden“. So wird sachliche Meinungsäußerung mit einem Federstrich in die Nähe von Gewalt gerückt.
Damit ist die Katze endgültig aus dem Sack: Jede unerwünschte Kritik an Entscheidungs- bzw. Machtträgern, jede Analyse, die bei gesellschaftlichen Erscheinungen den Ursachen nachgeht und sie klar benennt, soll nicht nur abwertend als „Verschwörungstheorie“ gebrandmarkt, sondern kriminalisiert und als „antisemitisch“ verleumdet und unterbunden werden können – natürlich je nach Bedarf und willkürlich. Denn die Unisonopresse wird für die Verwendung beispielsweise eines Kraken oder Auges ja niemals an den Pranger gestellt, auch dann nicht, wenn sie z.B. Putin „vereinfacht“ als strippenziehenden Teufel und die bekennenden Faschisten um Selenski „vereinfacht“ als Engel darstellt. Auch tatsächlich antisemitische Pogromisten im Umfeld der falschen „Linken“ werden für ihren Schlachtruf „From the river to the sea…“ oder Islamisten für ihr ekelhaftes und tatsächlich als Aufruf zur Gewalt strafbares „Juden in das Gas!“ bezeichnenderweise nicht mit dem Totschlagetikett „Antisemitismus“ beklebt und verfolgt.
Eingriff in ein laufendes Grundsatzverfahren
Die hochoffiziellen Vorgaben der deutschen Geheimpolizei sind brandgefährlich, denn jeder weiß, daß das Stigma „Antisemitismus“ existenzvernichtende Konsequenzen hat. Und das Spitzel-Machwerk wird sicher auch aufmerksam und „dankend“ vom Justizapparat zur Kenntnis genommen, was besondere Brisanz gewinnt vor dem Hintergrund des in Deutschland derzeit anhängigen Grundsatzverfahrens, das der AHRIMAN-Verlag in genau dieser Angelegenheit angestrengt hat. Hier zur Erinnerung in sehr geraffter Form der Sachverhalt (die ausführliche Dokumentation finden Sie auf unserer Webseite unter der Rubrik „Verleumdung und Wahrheit“): Der AHRIMAN-Verlag – der deutsche Verlag (von konfessionsgebundenen abgesehen) mit dem höchsten Anteil jüdischer Autoren und Heimstatt zahlreicher Autoren, die gegen das Hitlerregime gekämpft haben, wie Bernard Goldstein, dem Führer des Warschauer Ghettoaufstandes oder Leopold Trepper, dem Leiter der berühmten „Roten Kapelle“ – klagt gegen die Soros-nahe Internetplattform „perspektive“, weil diese infam lügend verbreitet, AHRIMAN „veröffentlicht regelmäßig antisemitische Bücher“. Eine böswilligere Lüge und Verleumdung ist kaum denkbar, gegen die u.a. der AHRIMAN-Autor Efraim Zuroff, Direktor des Simon-Wiesenthal-Zentrums in Jerusalem, bei Gericht protestiert hat (hier sein Protestbrief). Denn das gesamte Verlagsprogramm von AHRIMAN widmet sich seit inzwischen vier Jahrzehnten ausschließlich der Verteidigung der Errungenschaften der Aufklärung in der Tradition Voltaires, insbesondere der Religionsfreiheit, Judenemanzipation und Meinungsfreiheit, weshalb in keiner einzigen AHRIMAN-Schrift irgendeine antisemitische Aussage vorkommt, dafür sehr zahlreiche gegenteilige. (Der nahezu zwei Jahrtausende von den Kanzeln gepredigte echte Antisemitismus war fraglos äußerst häßlich und bösartig vernichtungswillig. Hitler knüpfte an diesen nahtlos an. Aber es gibt nun einmal keine jüdische Rasse, auch kein Gen für Wirtschaftskriminalität.)
Im Herbst 2025 hat das Landgericht Freiburg die Klage des AHRIMAN-Verlages gegen seine zutiefst beleidigende und bösartige Verleumdung mit der Begründung abgewiesen, diese Verleumdung durch „perspektive“ sei von der Meinungsfreiheit gedeckt, ein „Werturteil“. Dieses bedürfe – entgegen aller jahrzehntelanger Rechtsprechung – ausdrücklich „keiner Tatsachengrundlage“. Dabei stinkt die Parteilichkeit des Gerichts zum Himmel, denn wäre irgendein Kartell-Politnik derart diffamiert worden, wäre das Urteil mit Sicherheit anders ausgefallen; selbst die Verurteilungen tatsächlich ganz harmloser Witzbolde und Kritiker dieser Politniks, die sich dafür sogar ein Sondergesetz (§ 188 StGB) geschaffen haben, sind in diesen Fällen inzwischen Legion.
Mit diesem Schandurteil stellt das Gericht den Verleumdern einen Freibrief für ihre Lügen aus (die wie Aufruf zur Gewalt natürlich nicht von Artikel 5 GG gedeckt sind). Der AHRIMAN-Verlag hat im Dezember 2025 dagegen Berufung zum OLG Karlsruhe (Az. 14 U 120/25) eingelegt, die Verhandlung in zweiter Instanz und die Entscheidung stehen noch aus. Und in dieser Situation leistet nun die Geheimpolizei der Justiz finstere „Schützenhilfe“. Denn die von den Verleumdern herbeidelirierten „Belege“ für einen angeblichen „Antisemitismus“ bei AHRIMAN beziehen sich ausschließlich auf sachliche Kritik an Soros´ politischen Machenschaften, z.B. an der von ihm maßgeblich mitinitiierten „Migrationsagenda“, wozu er sich im übrigen offen und stolz bekennt, sowie auf gesellschaftliche Analysen, in denen der von Trump sogenannte „swamp“ nach seinen maßgeblichen Führern als Soros/Rockefeller/Gates-Bande bezeichnet wird, wobei selbstredend die protestantische Herkunft der letzteren wie die jüdische des ersteren nicht die allergeringste Rolle spielt. Die Geheimpolizei greift mit ihrer „Entscheidungshilfe“ in dieses laufende Verfahren ein, eine verfassungswidrige Obszönität! Wir werden sehen, wie „unabhängig“ das nächste Gericht entscheiden wird.
Die Verleumdung zielt auf nicht weniger als die Existenzvernichtung des AHRIMAN-Verlages, denn ein gerichtlich abgesegnetes „Antisemitismus“-Stigma soll den Feinden der Meinungsfreiheit ausufernde Anzeigen- und Internetzensur ermöglichen, den Ausschluß von Buchmessen, die Sperrung von Geschäftskonten usw. Das Verfahren hat als Musterprozeß exemplarischen Charakter, das Urteil mit Sicherheit Signal- bzw. Vorbildwirkung. Es geht mitnichten um Antisemitismus-Bekämpfung, sondern um die Zerstörung der Meinungsfreiheit mittels willkürlicher, frei erfundener „Antisemitismus“-Verleumdungen!
„Tyranny in diguise“, getarnte Gewaltherrschaft, nannte US-Außenminister Marco Rubio die politischen Verhältnisse in Deutschland treffend. Die Zerstörung der Meinungsfreiheit, gegen die J.D. Vance auf der Münchener Sicherheitskonferenz 2025 zu Recht scharf protestiert hatte, hat mit dem jüngsten Pamphlet der Geheimpolizei eine neue Dimension erreicht!



