Die Forderung der Unionsfraktion nach einem Verbot des Kaufs sexueller Dienstleistungen stößt bei Sachverständigen auf gemischte Reaktionen. In einer öffentlichen Anhörung des Familienausschusses am gestrigen Montag wurde deutlich, dass sowohl Befürworter als auch Gegner des sogenannten “Nordischen Modells” unterschiedliche Auffassungen vertreten. Die CDU/CSU-Fraktion fordert in ihrem Antrag (20/10384) ein umfassendes Verbot des Sexkaufs, um den Menschenhandel einzudämmen und den Schutz von Prostituierten zu verbessern. Zugleich soll verhindert werden, dass die Prostituierten durch die reine Ausübung ihrer Tätigkeit kriminalisiert werden. Die Unionsfraktion bezeichnet das aktuelle Prostitutionsgesetz von 2002 als gescheitert, da es den unkontrollierten Menschenhandel unter dem Deckmantel der Legalität befördert habe. Auch das 2017 eingeführte Prostituiertenschutzgesetz habe die Situation nicht verbessert.
Die Befürworter des Sexkaufverbots argumentieren, dass Prostitution inhärent gewalttätig sei und Frauen körperlich sowie psychisch schädige. Die Traumatherapeutin Brigitte Schmid-Hagenmeyer betonte, dass die Prostitution die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen verletze und die aktuelle Gesetzgebung den Realitäten nicht gerecht werde. Ähnliche Positionen vertrat die ehemalige Prostituierte Huschke Mau, die die Liberalisierung der Prostitution als gescheitert ansieht und Deutschland als „Bordell Europas“ bezeichnete. Auch Claire Quidet, Präsidentin der französischen Nid-Bewegung, berichtete positiv über die Einführung des Sexkaufverbots in Frankreich, das Prostitution seit 2016 als Form der Gewalt und nicht als Arbeit betrachtet.
Auf der anderen Seite äußerten viele Experten Kritik an einem Sexkaufverbot. Johanna Weber vom Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen warnte davor, dass ein Verbot die Prostituierten in unsichere, illegale Arbeitsverhältnisse drängen würde. Es gebe keine Belege dafür, dass die Mehrheit der Prostituierten zu ihrer Arbeit gezwungen werde. Stefanie Kohlmorgen vom Bündnis der Fachberatungsstellen für Sexarbeitende betonte, dass viele ihrer Klientinnen freiwillig in der Sexarbeit tätig seien. Ein Verbot würde ihrer Ansicht nach nicht zu einem besseren Schutz führen, sondern die Diskriminierung verstärken. Auch Andrea Hitzke vom Koordinierungskreis gegen Menschenhandel (KOK) lehnte das Verbot ab und warnte vor einer weiteren Stigmatisierung der Sexarbeitenden.
In der Debatte gab es auch Meinungsunterschiede unter den Strafverfolgungsbehörden. Während der Duisburger Polizeipräsident Alexander Dierselhuis ein Sexkaufverbot als effektives Mittel zur Bekämpfung der Rotlichtkriminalität sieht, fürchtet Erika Krause-Schöne von der Gewerkschaft der Polizei, dass die Prostitution in den Untergrund abgedrängt und die Verfolgung von Verbrechen dadurch erschwert würde. Sie sprach sich jedoch dafür aus, Freiern eine Mitverantwortung für Zwangsprostitution aufzuerlegen.
Die Stuttgarter Bürgermeisterin Alexandra Sußmann plädierte dafür, die derzeitige Gesetzgebung nicht vorschnell zu verurteilen. Sie sprach sich gegen ein Sexkaufverbot aus und rief dazu auf, die laufende Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes abzuwarten, um daraufhin gezielt nachzubessern.


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