Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Reaktivierung der Wehrdienstpflicht verabschiedet. Frauen sollen offenbar nicht einberufen werden, obschon Frauen in Berlin und Brüssel zu den impertinentesten Kriegstreibern gehören und ihre Geschlechtsgenossinnen selbstverständlich ihren Tribut an der Waffe abzuliefern haben. Großkotzigkeit ohne Folgen sollte es nicht geben. Das Kabinett will mit dem Gesetzentwurf offenbar seine klassische Infantilpolitik fortsetzen und angesichts der „War-Service-Gap“ ein bisschen schwanger sein. Umbenennungen zur Frau sind nach dem jüngsten Personenstandsgesetz vor dem Einrücken zum Krieg nicht mehr erlaubt. Die albernen – und dennoch potentiell tödlichen – Intentionen machen hier aber nicht halt. Wir haben ein Kriegsdienstverweigerungsrecht im Grundgesetz, deren Macher die Kriegsgeilheit á la Merz und seiner politischen Corona vorausgeahnt und ihr den Boden entzogen haben. Es könnten sich genügend Leute finden, die es mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren können, für das Land in seinem heutigen Zustand auch noch ihr Leben zu riskieren.
Ein Soldat, der „alles für Deutschland“ geben will, würde wegen Rechtsradikalismus rausgeschmissen
Und noch ein Selbstschuss-Hindernis hat die real existierende Politik mit Hilfe ihrer Justiz eingezogen: Wenn Soldaten tatsächlich auf eine tödlich-gefährliche Mission geschickt werden und akzeptierend feststellen sollten, sie würden jetzt „alles für Deutschland“ geben, dann würden sie zurückgepfiffen, vor Gericht gestellt, abgeurteilt und entlassen, weil sie Nazisprech von sich gegeben haben sollen. Auskunft erteilen die großartigen Richter in Thüringen.

