Das Bundesverwaltungsgericht verhandelt weiter über das vom Bundesinnenministerium verfügte Verbot des Magazins Compact. Wie LTO berichtet, kam es am zweiten Verhandlungstag nicht nur zu juristischem Schlagabtausch – auch persönliche Einblicke und PR-Strategien wurden offenbar.
Herausgeber Jürgen Elsässer erklärte vor Gericht, viele der besonders drastischen Aussagen in seinem Magazin seien bewusst „pointiert“ formuliert – als Teil einer „PR-Strategie“, um Aufmerksamkeit zu erzeugen. Das klang fast wie eine Entschuldigung, aber ohne wirkliche Reue. Man wolle „eben Leser erreichen“ – auch wenn dabei Grenzen der guten Sitten regelmäßig überschritten werden.
Brisant: Auch Stefanie Elsässer, Ehefrau des Herausgebers und als Zeugin geladen, zeigte sich vor Gericht um Abgrenzung bemüht. Besonders deutlich: „Ich distanziere mich von Martin Sellner.“ Damit bezog sie sich auf den identitären Aktivisten, der in Compact wiederholt zu Wort kam. Man habe sich „auseinandergelebt“, so Elsässer – beruflich wie politisch.
Doch als wie glaubwürdig wird diese späte Distanzierung vom Gericht bewertet, wenn dieselben Positionen weiterhin im Heft auftauchen? Das Gericht muss nun entscheiden, ob es sich bei Compact um ein journalistisches Medium handelt – oder um ein Sprachrohr einer Bewegung, die das System frontal angreift. Und dann wäre das Verbot fällig.
Eine weitere Frage ist, für wie glaubwürdig die Leserschaft das Magazin nach diesen Aussagen hält, es sei alles nur Show gewesen, um die Spendenbereitschaft und Auflage zu stärken.
9 Antworten zu „Compact-Verbot: Gerichtsshow mit PR-Einlagen – Elsässer spricht von Marketing“