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Bundesregierung sieht Vorteile in “Moscheesteuer” – Verbände müssten Körperschaften des öffentlichen Rechts werden

Symbolbild: DITIB Fatih Sultan Moschee / O24

Die Zeugen Jehovas sind bereits anerkannt als sogenannte “Körperschaft des öffentlichen Rechts” (Hessen) und damit den beiden “Amtskirchen” gleichgestellt. Ähnlich könnte es laut Bundesregierung bald mit islamischen Glaubensgemeinschaften praktiziert werden, was allerdings Ländersache ist und in den jeweiligen Bundesländern verschieden geregelt wird. Dann nämlich könnte die immer wieder ins Gespräch gebrachte “Moscheesteuer” erhoben werden.

In einer Antwort (19/9827) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/9555) verspricht man sich davon eine “stärker eigenständige und verlässliche, vom Ausland unabhängige Finanzierung von Dachverbänden von Moscheegemeinden und Moscheevereinen.”

P.S. – Eine Islamisierung findet nicht statt …



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