Bürgergeld: Höherer Regelsatz wird automatisch ausgezahlt

Es ändert sich vor allem die Bezeichnung, die nun auf allen Formularen, Druckvorlagen und Software angepasst werden muss. Wie hoch die Kosten liegen, hat niemand ausgerechnet. Hauptsache die Ampel kann sich wieder einmal selbst die Schulter klopfen.

Foto: O24

Zum 1. Januar 2023 wird das Bürgergeld die Grundsicherung ablösen. Das haben Bundestag und Bundesrat heute beschlossen. Das Bürgergeld wird in zwei Schritten eingeführt. In einem ersten Schritt werden zum Jahresanfang der Regelsatz erhöht und eine Bagatellgrenze eingeführt. In einem zweiten Schritt werden Mitte des Jahres die Kernelemente zu Weiterbildung und Qualifizierung eingeführt.

Vanessa Ahuja, Vorständin für Geldleistungen, erklärt dazu: “Wir haben nun Klarheit und können loslegen. Die erhöhten Regelsätze werden wir pünktlich zum Jahreswechsel auszahlen. Es ist für das Bürgergeld kein neuer Antrag notwendig. Wer über den Jahreswechsel hinaus Leistungen des Jobcenters bezieht, bekommt automatisch den höheren Regelsatz ausgezahlt.”

Durch die neue Bagatellgrenze müssen Beträge bis zur Höhe von 50 Euro nicht mehr zurückgefordert werden. Wechselt etwa das monatliche Einkommen auch nur geringfügig, mussten dafür bisher stets neue Bescheide erstellt und Kleinstsummen zurückgefordert werden.

Die weiteren Kernelemente des Bürgergelds greifen ab Juli. Darunter zählen etwa die erweiterten Fördermöglichkeiten oder das Weiterbildungsgeld. Auch der neue Kooperationsplan, der die Eingliederungsvereinbarungen ablöst, folgt zur Jahresmitte.

Kern des Bürgergeld-Gesetzes ist, die Menschen besser zu fördern und zu qualifizieren. Vanessa Ahuja: “Das Bürgergeld bleibt eine wichtige Reform, in die auch unsere Erfahrungen aus den letzten 17 Jahren eingeflossen sind. Bei den Fördermöglichkeiten wird unser Instrumentenkasten größer. Mehr Fördermöglichkeiten bei Weiterbildungen, mehr Motivation durch das neue Weiterbildungsgeld und der Wegfall des Vermittlungsvorrangs stehen für einen klaren Fokus auf Bildung und Nachhaltigkeit der Vermittlung. Darauf bereiten wir uns nun vor und schulen unsere Kolleginnen und Kollegen.”

Neue Regelsätze, Schonvermögen und Freibeträge

Der Regelsatz erhöht sich für Alleinstehende zum 1. Januar 2023 auf 502 Euro, für Paare je Partner auf 451 Euro. Für Nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern steigt der Betrag auf 402 Euro, für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren auf 420 Euro, für Kinder von 6 bis 13 Jahren auf 348 Euro und für Kinder unter 6 Jahren auf 318 Euro.

Zukünftig beträgt das Schonvermögen im ersten Jahr 40.000 für das antragstellende Mitglied der Bedarfsgemeinschaft, für jede weitere Person 15.000 Euro. Ebenfalls im ersten Jahr werden von den Jobcentern die tatsächlichen Kosten der Wohnung übernommen. Nach Ablauf dieses Jahres muss die Unterkunft angemessen sein.

Durch höhere Freibeträge dürfen bei einer Beschäftigung mit einem Einkommen zwischen 520 und 1000 Euro 30 Prozent davon behalten werden. Junge Menschen behalten das Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs und das Einkommen aus einer beruflichen Ausbildung bis zur Minijob-Grenze (derzeit 520 Euro). Einkommen aus Schülerjobs in den Ferien bleibt gänzlich unberücksichtigt.

Sanktionsmoratorium endet zum Jahreswechsel

Im Falle von Pflichtverletzungen müssen die Jobcenter ab Januar wieder Minderungen aussprechen, das Sanktionsmoratorium endet somit zum Jahreswechsel. Bei einem Meldeversäumnis liegt die Minderung bei 10 Prozent, bei den anderen Pflichtverletzungen sind diese gestaffelt. Beim ersten Verstoß 10 Prozent für einen Monat, 20 Prozent für zwei Monate beim wiederholten Verstoß sowie 30 Prozent für drei Monate bei einem weiteren Verstoß. Sanktionen kommen nur selten vor. Im vergangenen Jahr mussten lediglich 3,1 Prozent der Leistungsberechtigten mit mindestens einer Sanktion belegt werden.

Das Bürgergeld-Gesetz muss noch veröffentlicht werden.



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2 Kommentare

  1. Dass jeder dahergelaufene Vollversorgungssuchende aus Scharia-Flüchtlingshausen dieses erhöhte Bürgergeld FÜR NIX erhält, mitsamt seinem Riesenclan, den er im Schlepptau hat, ist ein Skandal sondergleichen.

    Da erhält eine “Flüchtlingsfamilie” jeden Monat für BLANKES NICHTSTUN einen hohen Eurobetrag, um damit im wahrsten Sinne des Wortes im Luxus leben zu können, und dies ist in keinster Weise übertrieben. Die können damit noch ihren ganzen Stamm in Afrika unterhalten.

    Diese Klientel hat dann Summen zur freien Verfügung, von denen viele normale Michel-Malocher nur träumen können, TROTZ 24/7-Schufterei bis zum Herzinfarkt.

    Das scheinen viele gar nicht zu kapieren, wer da der eigentliche Nutznießer hauptsächlich ist. Dazu kommt noch Kindergeld für 10 Kinder, die, wenn es nach der “Linksterroristin” Faeser geht, auch noch die Staatsbürgerschaft nachgeschmissen bekommen.

    Allein schon um die skandalöse Kriminalitätsstatistik zu verschönbessern und die künftigen Wahlchancen unter treuwidrigem Einsatz von Massen des Steuergeldes zu manipulieren, auf Kosten der Allgemeinheit.

    Es ist unfassbar, was in diesem Land vor sich geht, noch dazu ohne großen Widerspruch der dümmsten Wahllämmer. die es auf diesem Planeten gibt.

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