Der umstrittene Kanzlerkandidat der CDU droht Russland mit einem deutschen Taurus-Raketenangriff, speziell auf die wichtigste Versorgungsader für die Krim. Der vorgeschobene Gedanke über ukrainisches Militär geht fehl, da die Taurus-Flugkörper nur mit deutscher Hilfe ins Ziel geführt werden können. Keine Merzschen Worthülsen führen daran vorbei, dass Deutschland den Russen mit Angriff drohen wird, falls dieser Mann Kanzler werden sollte. Man kann sich die Wirklichkeit international nicht so zurechtlügen, wie das über deutsche Staatsfunker und Medien möglich ist. Der Abschuss von Taurus-Raketen auf Russland ist für die Russen und für externe Beobachter ein deutscher Angriff und der ist entsprechend unserem Grundgesetz verboten.
Im Grundgesetz Artikel 26 Absatz 1 heißt es:
„Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, … die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen.“
Der Merkelismus hat zum 1.1.2017 Wichtiges unternommen, um deutsche Angriffskriege dennoch zu ermöglichen, indem er den § 80 des Strafgesetzbuches ersatzlos strich. Schon damals war aufgefallen und von den Leidmedien wegmanipuliert worden, dass die sinnvolle Strafbewehrung in Richtung Angriffskriegsvorbereitung nicht mehr gelten sollte. Sie hatte gelautet:
§ 80 „Wer einen Angriffskrieg (Artikel 26 Abs. 1 des Grundgesetzes), an dem die Bundesrepublik Deutschland beteiligt sein soll, vorbereitet und dadurch die Gefahr eines Krieges für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.“
Heute ist aus Merzens Drohungen ersichtlich, dass Merkel und die Altparteien genau wussten, was sie für die deutsche Schussbahn in Richtung Russland taten. Sie blieben allerdings auf halbem Wege stecken, da sie zwar das Strafgesetzbuch, nicht aber den Grundgesetzparagrafen 26 genau so heimlich, still und leise hatten ändern können.
Die Russen haben uns nie angegriffen und bieten uns noch heute jeden Handel und Austausch an
Russland hat uns noch nie angegriffen und Deutschland hat sich in den postsowjetischen Erbfolgekrieg zweier Brudervölker um die Südukraine unberufen und unautorisiert eingemischt. Wir hatten dort überhaupt nichts zu suchen. Dass die Hochfinanz-Globalisten unter Herrn Blinken und dem vertatterten Herrn B. Regie führten und in Berlin ausschließlich pariert wurde, kann weder als Erklärung noch als Entschuldigung dienen.
Fazit: Wenn jetzt mit deutschen Raketen auf Russland geschossen werden soll, ist das Thema Angriffskrieg auf dem Tableau. Wer von den Parteien und Fachleuten reicht gegen diese Politik Klage ein?


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25 Kommentare zu „Bereitet Merz einen grundgesetzwidrigen Angriffskrieg vor und muss vor Gericht gestellt werden? “