Der Publizist Mathias von Gersdorff macht sich Gedanken über ein schnelles Verbot der AfD, weil der VS gerade in Thüringen massiv aufrüstet. Welche Optionen hat die schönste Frau der Welt? Kann sie noch vor den Wahlen zur Tat schreiten?
Auf Landesebene können Verbotsverfahren gegen Unterorganisationen oder Teilstrukturen von Parteien eingeleitet werden, die nicht als eigenständige Parteien agieren. Diese Verfahren werden in der Regel von den Landesverfassungsgerichten oder Verwaltungsgerichten entschieden. Kann man dies auch auf eine ganze Fraktion anwenden?
Auf Bundesebene sind das Verfahren und die Kriterien für ein Parteiverbot in Artikel 21 des Grundgesetzes (GG) und im Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) geregelt. Eine Partei kann verboten werden, wenn sie “nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden” (Art. 21 Abs. 2 GG). Dass daran gearbeitet wird, davon kann man ausgehen. Aber dieser Weg lässt sich nicht auf die Schnelle umsetzen, so sehr es sich Nancy auch wünscht und es ihr im Zeigefinger juckt.
Im Fall Compact hat man gesehen, wozu Faeser fähig ist. Zuvor hat man bereits erfolgreich Ickeroth zum Verstummen gebracht, Ken FM ruiniert und etliche andere mit Hausbesuchen und Vorladungen zum Staatsschutz beglückt. Nicht vergessen sollte man die klagefreudigen NGOs, die jedes falsch gesetzte Komma überprüfen und daraus Kapital schlagen wollen, um sich die Taschen zu füllen und den Gegner wirtschaftlich zu vernichten. Jetzt ist ein neues Level erreicht, Nancys Faeserstrahl soll alle vernichten und sie wird nicht mehr zögern, ihn abzufeuern, wenn sie ein Ziel anvisiert hat.



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16 Kommentare zu „AfD-Verbot im Anmarsch?“