
Die AfD-Bundestagsfraktion hat gemäß Artikel 41 Absatz 2 des Grundgesetzes Wahlprüfungsbeschwerde gegen das Ergebnis der Wahlprüfung des Bundestages beim Bundesverfassungsgericht eingereicht und beantragt, dass die Bundestagswahl im gesamten Wahlgebiet von Berlin für ungültig erklärt wird. Die Wahlen am 26.09.2021 hatten zum sprichwörtlichen “Berliner Wahlchaos” geführt. Zehntausende Wahlberechtigte konnten ihr Wahlrecht nicht, nicht wirksam, nur unter unzumutbaren Bedingungen oder nicht unbeeinflusst wahrnehmen.
Ursache war eine vollkommen unzureichende Wahlvorbereitung der Wahl durch die Landes- und in deren Folge der Bezirkswahlleitungen. Bekanntlich mussten während des Wahltags unter anderem dutzende Wahllokale schließen, weil sie nicht genügend Stimmzettel hatten. Vor hunderten von Wahllokalen bildeten sich teilweise mehrstündige Warteschlangen. Einzelne Wahllokale hatten bis 20 Uhr geöffnet.
Obwohl dieses Wahlchaos das gesamte Berliner Wahlgebiet umfasste, hat der Deutsche Bundestag auf die Einsprüche zahlreicher Bürger am 10.11.2022 beschlossen, die Wahl müsse nur in 20 Prozent der Berliner Wahllokale wiederholt werden. Dagegen wendet sich die AfD-Bundestagsfraktion.
Dazu der Parlamentarische Geschäftsführer und Justiziar der AfD-Bundestagsfraktion, Stephan Brandner:
“Das Berliner Wahlchaos steht sinnbildlich für die Zustände in unserer Hauptstadt und in Deutschland überhaupt. Dass nun in Berlin auf Geheiß der Ampelmehrheit nur in rund einem Fünftel der Wahlbezirke die Bundestagswahl wiederholt werden soll, obwohl die am gleichen Tag und unter den gleichen Bedingungen stattgefundene Wahl des Abgeordnetenhauses vollständig wiederholt wird, ist eine Farce. Es ist typisch für die Ampelkoalition, die systematisch und fortgesetzt demokratische Grundprinzipien unserer Demokratie missachtet.
Das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofes zur Berlinwahl ist unmissverständlich und weil offensichtlich bei der Bundestagswahl die gleichen Fehler gemacht wurden, ist eine komplette Neuwahl auch hier zwingend erforderlich: Fehlende und fehlerhafte Stimmzettel, tagsüber geschlossene und am Abend zu spät geschlossene Wahllokale, stundenlange Wartezeiten, lückenhafte Dokumentationen, geschätzte und nicht gezählte Ergebnisse. Die Liste der Unregelmäßig- und Peinlichkeiten ist lang, viel zu lang. Es spricht alles dafür, dass die Ampelmehrheit im Wahlprüfungsausschuss eine politisch motivierte und nicht rechtlichen Überlegungen folgende Entscheidung getroffen hat.
Eine fehlerfreie und zuverlässige Legitimation der Mandatsträger im Bundestag hat einen so hohen Stellenwert für die Demokratie, dass die gravierenden Wahlrechtsvorstöße zu einer vollständigen Neuwahl in Berlin führen müssen. Für die AfD-Bundestagsfraktion, die wie keine andere für unsere Demokratie kämpft, ist es für eine Selbstverständlichkeit gegen das Ergebnis der Wahlprüfung vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen.”

Kommentare
7 Antworten zu „AfD-Fraktion reicht Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein“
In der Sache haben sie recht, bei der AfD.
Allerdings: Wenn man den neuesten Umfragen glauben mag, dann ändert sich NIX im Wahllokal. Die Bärliiiiiiiina sind ganz offensichtlich erkenntnisresistent.
Ob jemand die voraussichtlichen Wahlergebnisse genehm sind oder nicht, darf bei der Forderung nach korrekt durchgeführten Wahlen und korrekter Auszählung der Ergebnisse keine Rolle spielen !
Wenn sie meinen Komm. verstanden hätten, hätte sich ihrer erübrigt.
Nichtwähler
Den Nichtwählern muss man es sagen,
wollt die Regierenden ihr plagen,
die euch regieren richtig quälen,
dann müsst ihr einfach jene wählen,
gegen die sie die Schnäbel wetzen,
in ihren Medien ständig hetzen.
Euer Nichtzururnegehen,
als Zustimmung sie es verstehen,
sehen sie es nur allzu gern,
bleibt der Wahlurne ihr fern,
betrachten euch als die Naiven,
zu dumm zu wähl’n Alternativen.
Wenn ihr jedoch seid die Gestalten,
die heut’ nur noch die Hand aufhalten,
dann könnt ihr sicher darauf zählen,
Dumme gibt’s, die für euch wählen,
glauben, dass sie die Guten seien,
wählen sie alle Blockparteien.
So sind Nichtwähler dumm nicht immer,
die Wählen geh’n, sind meist noch dümmer.
Die Nichtwähler wollen eben keine “Nazis” wählen, wie sie mehrheitlich “meinen,
glauben, denken und befürchten”.
Deshalb nichtwählen sie lieber den rotgrünschwarzgelben UNTERGANG.
denke mal das geht aus wie wenn nichts gewesen wäre….
Wenn ich etwas gelernt habe aus den Wahlen in der ehemaligen DDR, dann dieses: Nicht auf das Wählen kommt es an, und auch nicht auf das Zählen, sondern nur darauf, dass das Wahlergebnis schon vor dem Wahltag fest eingepreist ist und nicht mehr veränderbar ist. Denn Macht bricht Recht!
Betrachte ich das Wahlgeschehen in jetzigem Deutschland mit dem symptomatischen Berliner Chaos, so muss ich folgende Erkenntnis gewinnen: Nicht auf das Wählen kommt es an, wohl aber auf das Zählen und darauf, dass das Wahlergebnis schon vor dem Wahltag fest eingepreist und nicht mehr veränderbar ist.
Dafür sorgen die Massenmedien, die niemand gewählt hat, als vierte Macht im Staat.
Als maßgebliches Instrument des Propagandasystems mit der ständigen Ungleichbehandlung der “ungeliebten” gegenüber den “demokratischen” Parteien vor den Talk-Show-Kameras und in den Redaktionsstuben der Zeitungskonzerne sind sie Garanten des vorgedachten Wahlergebnisses. Und daher gilt hier ebenso: Macht bricht Recht!
Es gibt eine entscheidende Frage. Warum war es in der gesamten 70-jährigen Geschichte der “so sehr demokratischen Bundesrepublik Deutschland” nicht möglich, dass eine andere Partei als die CDU/CSU und die SPD wenigstens einmal den Bundeskanzler stellte?