
Gemäß dem Wunsch der AfD-Fraktion soll die Bundesregierung prüfen, ob die Voraussetzungen für ein Verbot der Organisation „Letzte Generation“ vorliegen und gegebenenfalls ein solches Verbot erlassen. Darüber hinaus wird sie gebeten, in Zusammenarbeit mit den zuständigen Landesbehörden Vereinsverbote gemäß dem Vereinsgesetz für lokal agierende Gruppierungen der Organisation zu prüfen und gegebenenfalls auszusprechen. Dies geht aus einem Antrag (20/6702) der Fraktion hervor, der erstmals am Mittwochabend auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht.
Der Antrag fordert die Bundesregierung außerdem auf, mithilfe des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) zu ermitteln, welche Personen der „Letzten Generation“ im Zuständigkeitsbereich des BfV gegen die verfassungsmäßige Ordnung verstoßen oder gegen Strafgesetze verstoßen. Ebenso soll die Regierung ein entsprechendes Ersuchen zur Aufklärung an die zuständigen Landesämter für Verfassungsschutz richten.
Des Weiteren fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, jegliche direkte und indirekte Finanzierung und Unterstützung der Gruppierung zu unterlassen. Der Antrag betont, dass die Organisation sich auf radikale Weise für angeblich erhöhten Klimaschutz einsetzt und eine Bedrohung für die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik darstellt.

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