unsplash

Überarbeitung des Glücksspielstaatsvertrages: Erst 2028 oder schon früher?

Als der Glücksspielstaatsvertrag 2021 in Kraft gesetzt wurde, waren die nächsten Meilensteine klar geplant. 2026 sollte die Evaluierung stattfinden, 2028 dann die neue Version. Jetzt sieht einiges danach aus, dass die Überarbeitung schon früher stattfinden könnte. Grund dafür sind die vielen Tücken und möglichen Grauzonen, die durch die bisherige Version immer wieder genutzt werden.

Hinzu kommt, dass die Schutzmaßnahmen des Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland zwar sinnvoll sind, Spieler und Anbieter aber stellenweise abschrecken. Eines der wichtigsten Ziele war es, den Glücksspielmarkt in einen legalen Bereich zu kanalisieren und das ist Zahlen zufolge bislang nicht ausreichend gelungen.

Die deutschen Innenminister sind mit dem Status Quo nicht zufrieden und drängen darauf, dass der Glücksspielstaatsvertrag frühzeitig reformiert wird. Das war das Resultat der Innenministerkonferenz (IMK) im Juni 2025. Ob es tatsächlich zu einer vorzeitigen Überarbeitung kommt oder ob das angepeilte Datum 2028 bestehen bleibt, ist noch nicht ganz klar. Was ansteht und was gefordert wird, aber schon.

Das Problem mit der deutschen Lizenz

Eines der Hauptprobleme sind und bleiben Anbieter ohne deutsche Lizenz. Erlaubt ist in Deutschland der Spielbetrieb ausschließlich in Online-Spielotheken, die von der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder lizenziert wurden. Ein Fakt, der für Ärger bei vielen europäischen Anbietern sorgt. Nach wie vor suchen Spieler aus Deutschland nach Adressen, wo sie Casinos ohne 5 Sekunden Regel spielen können oder ohne OASIS teilnehmen dürfen. Solche Anbieter werden in Deutschland als illegal und oft sogar als betrügerisch hingestellt.

Das Problem ist, dass auch diese Anbieter größtenteils über Lizenzen von renommierten Behörden verfügen, beispielsweise der Malta Gaming Authority. Ihr Angebot dürfen sie in Deutschland nicht unterbreiten, weil hier nur die GGL-Lizenz anerkannt wird. Schon in den letzten Jahren wurden immer wieder Bitten und Forderungen nach einer europäischen Gesetzgebung laut, der Europäische Gerichtshof hat aktuell zu entscheiden, ob die Dienstleistungsfreiheit innerhalb Europas auch für Glücksspielanbieter gilt. Sollte der EuGH zu diesem Schluss kommen, dürften ohnehin alle Anbieter mit europäischer Lizenz in Deutschland agieren.

Kritik am deutschen Lizenzierungssystem gab und gibt es aber nicht erst aktuell. Immer wieder wurde darüber gesprochen, dass die Regulierung für weniger Attraktivität sorgt und gleichzeitig den Schwarzmarkt unterstützt. Vor allem Entscheidungen gegen Casino-Spiele (Blackjack, Roulette etc.) und strenge Einzahlungsgrenzen waren Bestandteil von Beschwerden.

Auch wenn es Überarbeitungsbedarf gibt, zeigt der Tätigkeitsbericht 2024 der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL), dass Maßnahmen Wirkung zeigen. Bei der Innenministerkonferenz wurde nun aber klar, dass das den Ministern nicht reicht. Sie fordern schnelle Verschärfungen von Regeln, um insbesondere den Schwarzmarkt weiter zurückzudrängen.

Entwurf legt potenzielle Änderungen des Glücksspielstaatsvertrags dar

Mit dem Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrags möchte man noch stärker für Spielerschutz sorgen und den Anteil illegaler Anbieter zurückdrängen. Auch wenn sich die GGL weitgehend zufrieden mit ihren Maßnahmen zeigt, belegten schon Studien aus dem Jahr 2023, dass der Schwarzmarktanteil in Deutschland weiterhin hoch ist. Es sind unterschiedliche Angaben im Umlauf. Während die GGL von einer Kanalisierungsquote von 84 Prozent ausgeht, kommt die H2 Gambling Capital auf einen Wert von 61 Prozent.

Unabhängig von der Korrektheit der Daten wird damit klar, dass Deutschland bislang keine erfolgreiche Kanalisierung durchgeführt hat und der Schwarzmarktanteil weiterhin Milliarden kostet. Für die Finanzen der deutschen Staatskasse kein guter Wert. In Anbetracht dieser Tatsache wundert es nicht, dass eine der Hauptforderungen konsequentere Maßnahmen bis hin zum IP-Blocking sind. Im Entwurf des Zweiten Änderungsstaatsvertrags möchte man die Aufsichtsbehörden deutlich stärken und ihnen rigorose Durchgriffsbefugnisse geben.

Es soll künftig ausdrücklich gestattet sein, Intermediärdienste zur Sperrung von illegalen Glücksspielbetreibern zu nutzen. Diese Maßnahme soll einsetzbar sein, wenn die Betreiber nicht auf direktem Weg bekämpft werden können. Ein neuer Vorstoß sieht die vollständige Website-Blockade vor. Es war in der Vergangenheit zwar schon möglich, Inhalte zu entfernen, komplette IP-Blockierungen waren aber nur Wunschdenken. Das Bundesverwaltungsgericht hatte sich im März 2025 mit der Frage beschäftigt, ob der Glücksspielstaatsvertrag von 2021 die Grundlage für IP-Blocking biete.

Weitgehende Kooperationen sollen nicht mehr an der Landesgrenze enden

Ein weiterer Ansatz des neuen geplanten Glücksspielstaatsvertrags sieht vor, dass deutsche Aufsichtsbehörden künftig mit ausländischen Behörden kooperieren sollen. Ein konkreter Ansatz soll die Rücksprache bei ausländischen Behörden sein, bezüglich der Seriosität von Lizenzbewerbern. Liegen bereits internationale Erfahrungen vor, können diese in die Entscheidung für oder gegen die Lizenzvergabe einfließen.

Spannend dürften auch die geplanten Änderungen des Spielersperrsystems OASIS sein. Dieses dient dazu, gesperrte Spieler zu erkennen und von allen lizenzierten Angeboten auszuschließen. Bislang hatten gesperrte Spieler weiterhin die Möglichkeit, Accounts dritter Personen zu nutzen, wenn diese ihre Daten teilten. Dem möchte man nun einen Riegel vorschieben, indem jeder OASIS-Zugang an einen Standort geknüpft ist.

Wie genau die Umsetzung im Hinblick auf die heutige Mobilität von Spielern funktionieren wird, ist noch unklar. Es soll jedoch verhindert werden, dass OASIS-Zugänge geteilt werden und Sperrdateien von unerlaubten Orten manipuliert werden.

Fragliche Änderungen betreffen Werbeverbote

Stellenweise wird nach einem Werbeverbot für Glücksspielbetreiber gerufen, illegale Glücksspielwerbung steht dabei besonders im Fokus. 2024 hatte Google bereits für Unterstützung gesorgt und Werbemaßnahmen für ausländische Anbieter ohne Lizenz unterbunden. Ads-Kampagnen dürfen seither nur noch von Glücksspielanbietern gebucht werden, die über eine deutsche Lizenz verfügen.

Nun wurde darüber diskutiert, ob Websites mit illegaler Werbung vollständig gesperrt werden sollten. Hier waren sich die Innenminister jedoch nicht einig, denn ein einzelner Banner könnte dann unter Umständen zu einer vollständigen Sperrung führen. Oft spielen Website-Betreiber solche Banner aber gar nicht selbst aus, sondern nehmen an Affiliate-Systemen und Verdienstmöglichkeiten wie Google Ads teil. Wird die gesamte Seite wegen eines fehlerhaften Banners gesperrt, könnte das eine unzumutbare Härte für den Seitenbetreiber sein. Änderungsvorschläge und Pläne für Veränderungen gibt es diesbezüglich daher noch nicht, es müssen weitere technische und rechtliche Faktoren geklärt werden.

Frühere Reform derzeit nicht absehbar

Ob die Reform tatsächlich wie gefordert früher durchgesetzt wird oder das Datum von 2028 bestehen bleibt, wird sich in den kommenden Monaten zeigen. Klar scheint zu sein, dass die Innenminister Druck machen und dass der Bedarf einer frühzeitigen Reform vorhanden ist. Richtungsweisend könnte das erwartete Urteil des EuGH zur Frage der Dienstleistungsfreiheit bei Glücksspielen sein. Fällt die Entscheidung hier im Sinne der Betreiber, hätte das deutliche Auswirkungen auf die Art der Regulierung in der Zukunft.