Symbolbild für digitale Überwachung mit Laptop, Smartphone und Monitoren
Symbolbild: digitale Überwachung und Nachrichtendienstrecht

Nachrichtendienst-Reform: AfD warnt vor digitalem Überwachungsstaat

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Die geplante Reform des Nachrichtendienstrechts stößt bei der AfD-Bundestagsfraktion auf scharfen Widerstand. Christian Wirth, Mitglied im Innenausschuss des Bundestags, sieht in dem Referentenentwurf von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt keinen harmlosen Modernisierungsschritt, sondern den Einstieg in einen digitalen Überwachungsstaat.

Wirth kritisiert, der Verfassungsschutz solle von einem beobachtenden Nachrichtendienst zu einem verdeckt operierenden Akteur mit tiefgreifenden Eingriffsbefugnissen werden. Unter dem Etikett von „Schutzmaßnahmen“ könnten dem Dienst demnach Befugnisse eingeräumt werden, Datenströme zu unterbrechen, umzuleiten oder zu verändern, gespeicherte Informationen zu löschen oder zu verfälschen und falsche Informationen in Kommunikationsprozesse einzuspeisen.

Das wäre ein massiver Angriff auf das Vertrauen in digitale Kommunikation. Wenn staatliche Stellen Kommunikationsverläufe auf Computern oder Smartphones nachträglich verändern könnten, stünde am Ende nicht mehr nur Überwachung im Raum, sondern auch die Möglichkeit manipulierter Spuren. Eine solche Reform ist auf das Schärfste abzulehnen.

Besonders brisant ist nach Wirths Darstellung auch der heimliche Zugriff auf private IT-Systeme sowie das verdeckte Betreten von Wohnungen, um Daten zu erheben oder zu beeinflussen. Betroffene müssten nicht zwingend benachrichtigt werden; in bestimmten Fallgruppen könne eine Information sogar endgültig unterbleiben. Damit würde der private Rückzugsraum weiter ausgehöhlt.

Wirth warnt außerdem davor, dass besonders eingriffsintensive Maßnahmen bei angeblicher Eilbedürftigkeit ohne vorherige Kontrolle angeordnet werden könnten, während Kontrollmechanismen geschwächt würden. In der Gesamtbilanz drohten mehr Befugnisse, weniger Aufsicht und weniger Transparenz. Genau das ist der Stoff, aus dem Misstrauen gegen den Staat entsteht.

Der Entwurf eröffne dem Verfassungsschutz zudem die Möglichkeit, Jugendliche ab 16 Jahren als Vertrauenspersonen anzuwerben. Wirth spricht faktisch von bezahlten Spitzeln und warnt davor, Minderjährige gegen Freunde, Mitschüler oder Eltern in Stellung zu bringen. Die AfD-Fraktion kündigt an, sich dem Vorhaben entschieden entgegenzustellen. Quelle: Pressemitteilung der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag vom 15. Juli 2026.