München untersagt „Coronaspaziergänge“

Liegt das Essen schwer im Magen? Oder etwas anderes, beispielsweise die Verbalflatulenzen bayrischer Politiker? Dann ist es Zeit für frische Luft und einen anständigen Verdauungsspaziergang.

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen untersagt die Landeshauptstadt München per Allgemeinverfügung zur präventiven Gefahrenabwehr ab Mittwoch, 29. Dezember, zunächst bis 30. Dezember im gesamten Stadtgebiet alle stationären oder sich fortbewegenden Demos im Zusammenhang mit sogenannten „Coronaspaziergängen“, wenn die Anzeige- und Mitteilungspflicht gemäß Bayerischem Versammlungsgesetz nicht eingehalten ist. Die Allgemeinverfügung dient dazu, einem Wildwuchs an in keiner Weise vertretbaren Demos mit zum Teil gewaltbereiten Teilnehmenden vorzubeugen, bei denen weder Mindestabstände eingehalten noch Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden. Die Teilnahme an nicht im Vorfeld angemeldeten und auflagenkonformen Demos gegen die Pandemiebekämpfung ist eine Ordnungswidrigkeit und wird polizeilich verfolgt. Gegen jeden einzelnen Teilnehmer kann ein Bußgeld bis 3.000 Euro verhängt werden.

Stadt München

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