Vor dem bevorstehenden Ende des Strafprozesses vor dem Kölner Landgericht gegen einen Priester und mutmaßlichen Missbrauchstäter rückt die Frage nach strafrechtlichen Konsequenzen für führende Geistliche des Erzbistums Köln in den Blick, in dessen Diensten der heute 70 Jahre alte Geistliche über Jahrzehnte hinweg schwerste Sexualstraftaten an zahlreichen Kindern und Jugendlichen begehen konnte.
Der Mainzer Strafrechtsprofessor Jörg Scheinfeld sieht mindestens den Verdacht einer strafbaren fahrlässigen Körperverletzung seitens der Bistumsleitung unter Kardinal Rainer Woelki und Generalvikar Markus Hofmann, weil das Erzbistum 2018/2019 keine Maßnahmen ergriff, die den Geistlichen wirksam an weiteren Delikten gehindert hätten. „Wer als Vorgesetzter weiß, dass er es mit einem möglichen Sexualstraftäter zu tun hat und die Sache laufen lässt, handelt auch nach weltlichem Recht pflichtwidrig“, sagte Scheinfeld dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Donnerstag-Ausgabe). „Den Staatsanwalt möchte ich sehen, der in so einem Fall kein Verdachtsmoment gegeben sieht oder das öffentliche Interesse an einer möglichen Strafverfolgung verneint.“
Neben Fahrlässigkeit kommt nach Ansicht des Juristen weitergehend auch eine vorsätzliche Beihilfe durch Unterlassen in Betracht. „Wer als Dienstherr potenzielle Sexualstraftäter nicht von Kindern abschirmt, nimmt weitere Taten vielleicht billigend in Kauf. Bloßes Gottvertrauen, dass schon alles gut gehen wird, schließt dies jedenfalls nicht aus.“ Hier kommt es allerdings sehr auf die Umstände n.
Schon bei gravierenden Anhaltspunkten müsse die Staatsanwaltschaft von sich aus tätig werden. Sie könnte aber auch durch Anzeigen dazu gebracht werden, etwa wegen Beihilfe durch Unterlassen oder fahrlässiger Körperverletzung zu ermitteln, so der Jurist weiter. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Köln, Ulrich Bremer, sagte der Zeitung, seine Behörde werde zunächst das Ende der Hauptverhandlung gegen Ue. abwarten und dann prüfen, „ob sich Anhaltspunkte für weitere Straftaten ergeben“. Es sei besser, „den Beweisfundus als Ganzes auf dem Tisch zu haben, bevor man ein weiteres Verfahren einleitet“.
Das Urteil in dem Prozess, in dem es um vielfachen sexuellen Missbrauch dreier Nichten des Angeklagten in den 1990er Jahren sowie einer Elfjährigen im Jahr 2011 geht, wird für den 24. Februar erwartet. Über eine sogenannte Nachtragsanklage sollen weitere Tatvorwürfe von fünf mutmaßlichen Opfern, die sich erst im Prozessverlauf gemeldet hatten, noch in den laufenden Prozess integriert werden. Wegen Wiederholungsgefahr hatte die zuständige große Strafkammer am 27. Januar Untersuchungshaft für den Angeklagten angeordnet.
Quelle: ksta.de
Kommentare
2 Antworten zu „Missbrauch: Drohen Kardinal Woelki jetzt strafrechtliche Konsequenzen?“
Das Zölibat ist eben mit der menschlichen Natur nicht zu vereinbaren. Das ist quasi eine Form von kognitiver Dissonanz auf Sexualebene.
Das bringt die katholischen Protagonisten zwangsläufig ins Schleudern, spätestens dann. wenn sie mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit (Triebsturm) in die Kurve (Umgang mit Schutzbefohlenen) hineindonnern. Da gibt es dann kein Halten mehr. Der Reifen-Grip muss sich den physikalischen Gesetzmäßigkeiten geschlagen geben, weshalb dann der unvermeidliche Schleudervorgang bis hin zum ultimativen Crash beginnt.
Die Kirchenleitung wusste selbstverständlich über diese Dinge bestens Bescheid. Natürlich hat man dort stets nach Kräften versucht. den Deckel auf dem heißen Topf zu halten, und so zu tun, als sei nix gewesen, oder eben alles nicht so schlimm. Dass das so nicht ewig gutgehen konnte, lag auf der Hand.
Selbstverständlich ist hier eine Strafbarkeit der Kirchenleitung gegeben. Der Staatsanwalt muss jetzt seine Arbeit tun.
Das Kernproblem Zölibat sowie verquaste Sexualmoral und dadurch – zumindest verstärkter – Triebüberschuss ist damit natürlich nicht aus der Welt geschaffen. Das Drama wird sich vielmehr fortsetzen.
Vielleicht sollte man den Aufgabenbereich der Nonnen und Ordensschwestern erweitern, um ein Notventil zu installieren ? 😉
Das „Kirchenrecht bzw. die eigene Gerictsbarkeit der Kirche gehört restlos abgeschafft !! Strafvereitelung bei Mitgliedern des Klerus (hier Kinderficker), und Fluchthilfe für Straftäter in Richtung Vatikan ! Das muss Aufhören. KEINER steht über dem Gesetz. Auch keine Kirchenfürsten und auch nicht der “ Oberhirte „. Wenn Dies nochLlange so weitergeht, wird Es ein böses Ende nehmen ! “ Spiess voran, drauf und dran, schlagt ans Klostertor den Herrn Kaplan, setzt aufs Klosterdach den Roten Hahn (Florian Geyer, 1524) ! Nix Volksverhetzung, nix Na*i, Lieber BND, ein 500-Jaahre alter Liedtext aus den Bauernkriegen „…..