Ludwigshafen: Tasereinsatz wegen Streit zwischen zwei Familien

Am Dienstagabend wurde zu einer Auseinandersetzung in der Lagerhausstraße gerufen. Vor Ort wurden die Gruppen zweier zerstrittener Familien angetroffen. Die Stimmung war sehr aufgebracht. Nach ersten Informationen sollte ein 24-jähriger Mann einen 51-Jährigen mit einem Messer bedroht haben. Bei der Sachverhaltsaufnahme reagierte die 44-jährige Mutter des 24-Jährigen sehr aufgebracht. Um die Situation zu beruhigen, sollte die Frau deshalb von einem Polizeibeamten zur Seite begleitet werden. Dies wollte der 24-jährige Sohn nicht zulassen. Er griff den Polizeibeamten an und schlug mehrfach mit Fäusten nach diesem. Da angenommen werden musste, dass der 24-Jährige auch noch ein Messer mitführte, wurde er unter Androhung des Einsatzes des Distanzelektroimpulsgerätes (“Taser”) aufgefordert, den Angriff zu unterlassen. Dem kam er nicht nach. Er musste darauf-hin zwei Mal beschossen werden bis der Treffer Wirkung erzielte. Nun mischte sich der 21-jährige Bruder ein. Er griff weitere Polizisten an und wollte diese mit seinen Fäusten schlagen. Die Angriffe konnten abgewehrt und der junge Mann gefesselt werden. Das besagte Messer konnte schließlich unter dem Auto des 51-Jährigen aufgefunden werden. In seinem Wagen fanden die Beamten noch ein Einhandmesser und zwei Teleskopschlagstöcke.

Die beiden Brüder und deren Mutter wurden anschließend zur Polizeidienststelle verbracht. Die Mutter hatte sich dort wieder beruhigt, weshalb sie nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen werden konnte. Die beiden Männer wurden zur Verhinderung weiterer Gewalttaten über Nacht in Gewahrsam genommen. Die Polizei hat umfangreiche Ermittlungsverfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Verstoß gegen das WaffG eingeleitet.

Und dann war da noch ein völlig unbeteiligter 33-Jähriger, der sich während der Anzeigenaufnahme am Einsatzort einmischte und die Polizisten beschimpfte. Ihm wurde ein Platzverweis erteilt, welche er auch nachkam. Dazu wurde gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung eingeleitet.



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