Kinderschänder scheitert mit Berufung – Trotzdem nur „Entziehungsanstalt“ statt Knast für Gambier

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Freiburg / Müllheim: Das Landgericht Freiburg hat die Berufung gegen die erstinstanzliche Verurteilung verworfen und das Urteil gegen einen 35-Jährigen wegen sexuellem Missbrauch eines Kindes bestätigt. Es ordnete die Unterbringung des Mannes in einer Entziehungsanstalt an.

Am 6. und am 11. Februar fand beim Landgericht Freiburg die Berufungsverhandlung gegen einen 35-jährigen, gambischen Staatsangehörigen, wegen sexuellem Missbrauch eines Kindes und Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtmG) statt. Der zur Tatzeit 34-Jährige hat im November 2018 ein damals 12-Jähriges Mädchen in einer Regionalbahn zwischen Freiburg und Müllheim sexuell belästigt, in dem er das Mädchen am Oberschenkel und im Intimbereich berührte. Aufgrund des Alters des Mädchens ist dies als sexueller Missbrauch strafbar.

Der gambische Staatsangehörige konnte am 22. November 2018, nach umfangreichen Ermittlungen einer achtköpfigen Ermittlungsgruppe der Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein und in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Freiburg, durch die Bundespolizei festgenommen werden und befand sich im Anschluss in Untersuchungshaft bzw. nach Widerruf der Bewährung in anderer Sache in Strafhaft. Bei der Wohnungsdurchsuchung, im Rahmen der Festnahme, war eine Kleinmenge Marihuana aufgefunden worden. Das Landgericht verwarf die Berufung. Es bestätigte die erstinstanzliche Verurteilung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Wochen, wegen sexuellem Missbrauch eines Kindes und Verstoß gegen das BtmG und ordnete die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an.


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